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Verfahren : 2020/2179(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0076/2021

Eingereichte Texte :

A9-0076/2021

Aussprachen :

PV 27/04/2021 - 8
CRE 27/04/2021 - 8

Abstimmungen :

PV 28/04/2021 - 2
PV 29/04/2021 - 4
PV 29/04/2021 - 19
CRE 29/04/2021 - 4

Angenommene Texte :

P9_TA(2021)0203

Angenommene Texte
PDF 162kWORD 53k
Donnerstag, 29. April 2021 - Brüssel
Entlastung 2019: Europäisches Innovations- und Technologieinstitut
P9_TA(2021)0203A9-0076/2021
Beschluss/Entscheidung
 Beschluss/Entscheidung
 Entschließung

1. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2179(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019(1), zusammen mit den Antworten der Agenturen,

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung(2) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9‑0076/2021),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts(4), insbesondere auf Artikel 21,

–  gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,

–  gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0076/2021),

1.  erteilt dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Instituts für das Haushaltsjahr 2019;

2.  legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf.
(2) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf.
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.
(5) ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


2. Beschluss des Europäischen Parlaments vom 28. April 2021 über den Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2019 (2020/2179(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf den Jahresabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2019,

–  unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019(1), zusammen mit den Antworten der Agenturen,

–  unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2019 vorgelegte Erklärung(2) über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge,

–  unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 1. März 2021 zu der dem Institut für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 zu erteilenden Entlastung (05793/2021 – C9‑0076/2021),

–  gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012(3), insbesondere auf Artikel 70,

–  gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 294/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts(4), insbesondere auf Artikel 21,

–  gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(5), insbesondere auf Artikel 105,

–  gestützt auf Artikel 32 und 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission vom 30. September 2013 über die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen gemäß Artikel 208 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates(6),

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0076/2021),

1.  billigt den Rechnungsabschluss des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2019;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Direktor des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

(1) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf.
(2) ABl. C 351 vom 21.10.2020, S. 7. Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2019: https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/AGENCIES_2019/agencies_2019_DE.pdf.
(3) ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.
(4) ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 1.
(5) ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.
(6) ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42.


3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. April 2021 mit den Bemerkungen, die fester Bestandteil des Beschlusses über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2019 sind (2020/2179(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seinen Beschluss über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts für das Haushaltsjahr 2019,

–  gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9‑0076/2021),

A.  in der Erwägung, dass sich der endgültige Haushalt des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (im Folgenden „Institut“) für das Haushaltsjahr 2019 seinem Einnahmen- und Ausgabenplan(1) zufolge auf 557 896 982,73 EUR belief, was einer Steigerung um 21,80 % gegenüber 2018 entspricht; in der Erwägung, dass sich der Gesamtbeitrag der Union zum Haushalt des Instituts für 2019 auf 378 562 704,82 EUR belief, was gegenüber 2018 eine Aufstockung um 20,99 % bedeutet;

B.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof in seinem Bericht über die Jahresrechnung des Instituts für das Haushaltsjahr 2019 (im Folgenden „Bericht des Rechnungshofs“) erklärt hat, er habe mit angemessener Sicherheit feststellen können, dass der Jahresabschluss des Instituts zuverlässig ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind;

Haushaltsführung und Finanzmanagement

1.  stellt fest, dass die Bemühungen um die Überwachung der Haushaltsmittel im Laufe des Haushaltsjahres 2019 zu einer Vollzugsquote von 97,04 % geführt haben, was gegenüber 2018 einem Anstieg um 4,99 Prozentpunkte entspricht; stellt fest, dass die Ausführungsquote bei den Mitteln für Zahlungen bei 97,57 % lag und damit um 0,23 Prozentpunkte gegenüber 2018 zurückging;

2.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Kontrollverfahren des Instituts im Allgemeinen wie vorgesehen funktionierten, jedoch mit Ausnahme einer Zahlung in Höhe von 1 200 EUR für die Erstattung von Reise- und Aufenthaltskosten, die im Dienstleistungsvertrag nicht vorgesehen war; entnimmt der Antwort des Instituts an den Rechnungshof, dass sich die fragliche Zahlung auf Reise- und Aufenthaltskosten bezieht, die einem Bediensteten auf Zeit entstanden waren, der eine Dienstreise im dienstlichen Interesse unternommen hatte, wobei das Institut jedoch seinen Fehler anerkannt hat und die erforderlichen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen gedenkt;

Leistung

3.  würdigt, dass das Institut auf der Ebene des Instituts und der Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) wesentliche Leistungsindikatoren anwendet, stellt fest, dass das Institut seine Leistung in Bezug auf die wesentlichen Leistungsindikatoren der KIC anhand der traditionellen wesentlichen Leistungsindikatoren im Rahmen von Horizont 2020 – etwa Zeitraum bis zur Gewährung und Zeitraum bis zur Zahlung – gemessen hat; stellt fest, dass das Institut als Folgemaßnahme zu der Halbzeitprüfung durch die Kommission und der Studie über die Wirkung des Instituts derzeit daran arbeitet, einen Wirkungsrahmen aufzustellen, um die sozioökonomische Wirkung der Tätigkeiten der KIC zu messen;

4.  stellt fest, dass das Institut 95 % seines Arbeitsprogramms für 2019 umgesetzt hat;

5.  stellt fest, dass das Institut sein Rechnungswesen an die Kommission ausgelagert und die IT-Werkzeuge der Kommission eingeführt hat, etwa ARES für die Dokumentenverwaltung und SYSPER für die Personalverwaltung;

6.  stellt fest, dass das Institut die Möglichkeit ermittelt und bewertet hat, mit der Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung zusammenzuarbeiten und Ressourcen gemeinsam zu nutzen, und dass sie weitere Möglichkeiten sondiert; fordert das Institut auf, die ermittelten Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung von Ressourcen weiterzuverfolgen; fordert das Institut auf, weiter Synergieeffekte zu entwickeln und die Zusammenarbeit sowie den Austausch bewährter Verfahren mit anderen Agenturen der Union zu intensivieren, um die Effizienz zu verbessern (Humanressourcen, Gebäudemanagement, IT-Dienste und Sicherheit);

7.  erachtet es als sehr wichtig, die Digitalisierung des Instituts im Hinblick auf den internen Betrieb und die interne Verwaltung voranzutreiben; betont, dass das Institut in dieser Hinsicht auch künftig vorausschauend handeln muss, damit auf gar keinen Fall eine digitale Kluft zwischen den Agenturen der Union entsteht; weist jedoch darauf hin, dass alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um jegliches Risiko für die Online-Sicherheit der verarbeiteten Informationen abzuwenden;

Personalpolitik

8.  stellt fest, dass der Stellenplan am 31. Dezember 2019 zu 97,73 % umgesetzt war, wobei von den 44 im Haushaltsplan der Union genehmigten Stellen für Bedienstete auf Zeit 43 mit Bediensteten auf Zeit besetzt waren (2018: 44 genehmigte Stellen); stellt fest, dass das Institut im Jahr 2019 außerdem 22 Vertragsbedienstete und keine abgeordneten nationalen Sachverständigen beschäftigte;

9.  stellt hinsichtlich eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses im Verwaltungsrat fest, dass ihm 2019 vier Männer und acht Frauen angehörten; fordert die Kommission auf, bei der Benennung der Mitglieder für den Verwaltungsrat des Instituts zu berücksichtigen, dass es wichtig ist, für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu sorgen; stellt fest, dass das Institut im Jahr 2019 auf Personalebene über ein recht ausgewogenes Geschlechterverhältnis verfügte (46 % Männer und 54 % Frauen);

10.  begrüßt, dass das Institut soziale Maßnahmen eingeführt hat – unter anderem verbesserte Schul- und Kindergartenpakete und die Finanzierung sozialer Aktivitäten –, die darauf abzielen, eine größere Anzahl Bedienstete aus dem Ausland anzuziehen und zu halten;

11.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die beträchtliche Aufstockung des Haushaltsplans des Instituts und die wachsende Zahl von KIC nicht mit einem Anstieg der Zahl der Stellen einhergegangen sind; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass der Haushaltsplan des Instituts im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021–2027 im Vergleich zum derzeitigen MFR um weitere 600 000 000 EUR bzw. 25 % aufgestockt wird, wobei die Zahl der Bediensteten nach wie vor auf 70 begrenzt ist; entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs darüber hinaus, dass das Risiko besteht, dass das Institut nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt, um seine gestiegene Arbeitsbelastung in Zukunft bewältigen zu können, und dass dieses Risiko nicht etwa eingedämmt wird, sondern weiter gestiegen ist;

12.  entnimmt dem Bericht des Rechnungshofs, dass die Umsetzung einer Bemerkung aus dem Jahr 2017 in Bezug auf die Veröffentlichung von Stellenausschreibungen noch nicht abgeschlossen ist, da das Institut seine freien Stellen nicht konsequent auf der Website des Europäischen Amts für Personalauswahl veröffentlicht;

13.  fordert das Institut auf, die Entwicklung einer langfristigen Strategie für die Personalpolitik weiterzuverfolgen, die auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, lebensbegleitende Beratung und Laufbahnentwicklung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis, Telearbeit, geografische Ausgewogenheit sowie die Einstellung und Integration von Menschen mit Behinderungen abzielt;

Nachhaltigkeit

14.  bedauert, dass das Institut bislang keine Zielvorgaben für die Senkung der CO2‑Emissionen festgelegt hat; begrüßt jedoch die Bemühungen des Instituts, ein umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu schaffen, sowie alle von der Agentur ergriffenen Maßnahmen, um seinen CO2‑Fußabdruck und Energieverbrauch zu verringern und papierlose Arbeitsabläufe zu entwickeln;

Vergabeverfahren

15.  stellt fest, dass sich das Institut an einer Reihe interinstitutioneller Vergabeverfahren der Kommission und anderer Agenturen der EU beteiligt hat; stellt fest, dass das Institut 2018 die elektronische Ausschreibung und die elektronische Einreichung von Angeboten eingeführt und 2019 mehrere Ausschreibungen über Instrumente für die elektronische Auftragsvergabe bearbeitet hat;

16.  stellt fest, dass das Institut 2019 im Anschluss an den Einsatz von Sachverständigen im Zeitraum 2016–2017 eine neue Überwachungstätigkeit in Bezug auf die Vergabestrategien und -verfahren der Rechtspersonen der KIC und ihrer Kolokationszentren eingeleitet hat;

Transparenz sowie Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten

17.  nimmt die bestehenden Maßnahmen und laufenden Bemühungen des Instituts zur Kenntnis, die darauf abzielen, Transparenz, die Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie den Schutz von Hinweisgebern sicherzustellen; begrüßt, dass das Institut die Erklärungen über Interessenkonflikte der Mitglieder seines Vorstands und der oberen Führungsebene sowie deren Lebensläufe auf seiner Website veröffentlicht hat;

18.  stellt fest, dass das Institut 2019 über einen Fall berichtet hat, in dem ein Missstand gemeldet wurde, und dass die internen Vorschriften angewandt wurden; fordert das Institut auf, der Entlastungsbehörde darüber zu berichten, wie sich der Fall entwickelt;

19.  stellt fest, dass die Bewertung der KIC im Rahmen der Grundsätze der verantwortungsvollen Verwaltung von 2019 weiter verbessert werden könnte, da einige KIC ihren Verhaltenskodex und ihre Strategien zur Vermeidung und Bewältigung von Interessenkonflikten sowie ihre Überwachungsmechanismen verbessern sollten; stellt fest, dass das Institut diesen Aspekt 2020 im Zuge einer horizontalen Überwachungstätigkeit weiterverfolgen wird; fordert das Institut auf, über die entsprechenden Ergebnisse zu berichten;

20.  betont, dass der derzeitige Rahmen für ethisches Verhalten, der für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union gilt, aufgrund seiner Fragmentierung und der mangelnden Einheitlichkeit der bestehenden Bestimmungen erhebliche Unzulänglichkeiten aufweist; hebt hervor, dass diese Probleme durch die Schaffung einer gemeinsamen Regelung für ethisches Verhalten angegangen werden sollten, mit der die Anwendung hoher ethischer Standards für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union sichergestellt wird;

21.  betont, dass einige Beamte Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten ausfüllen und Bewertungen ihres eigenen Verhaltens im Hinblick auf die Einhaltung ethischer Standards vornehmen; betont jedoch, dass solche Eigenerklärungen und Selbstbewertungen nicht ausreichen und daher zusätzliche Kontrollen erforderlich sind;

Interne Kontrollen

22.  stellt fest, dass der Interne Auditdienst seine Prüfung der Ex-ante-Überprüfung der Zahlungen an die KIC am 31. Januar 2019 abgeschlossen und einen Vermerk über Folgemaßnahmen zu ausstehenden Empfehlungen aus der Prüfung der Überwachung der Finanzhilfevereinbarungen übermittelt hat; stellt fest, dass eine Empfehlung angemessen umgesetzt wurde und zwei Empfehlungen noch offen sind;

23.  nimmt zur Kenntnis, dass zahlreiche Probleme noch ausstehen und als Antwort auf die Bemerkungen des Rechnungshofs in den Jahren 2014, 2017 und 2018, die sich insbesondere auf die Finanzierungsbedingungen bezogen, zahlreiche Abhilfemaßnahmen im Gange sind; nimmt die Antwort des Instituts zur Kenntnis, wonach von den 19 Bemerkungen nur noch sieben ausstehen; stellt ferner fest, dass sich drei Bemerkungen der Kontrolle des Instituts entziehen und dass bei drei weiteren ein längerer Zeitrahmen erforderlich ist, um sie vollständig abzuschließen;

Sonstige Bemerkungen

24.  zollt dem Institut Lob für seine rege Zusammenarbeit mit den Medien, um in den Medien, im Internet sowie in den sozialen Medien mehr Aufmerksamkeit zu erlangen und seine Arbeit bekannt zu machen;

25.  begrüßt, dass das Institut seine Präsenz in den sozialen Medien verbessert und sein Gesamtengagement auf verschiedenen Plattformen der sozialen Medien verstärkt hat; stellt darüber hinaus fest, dass das Institut darum bemüht ist, für ein kosteneffizientes und umweltfreundliches Arbeitsumfeld zu sorgen; fordert das Institut auf, seine Präsenz in den sozialen Medien und seine Strategie für nachhaltige Entwicklung weiter zu verbessern;

26.  begrüßt die Bemühungen des Instituts, die Cybersicherheit und den Datenschutz zu verbessern; nimmt das Verfahren des Instituts zur Umsetzung der allgemeinen Informationssicherheitspolitik, einschließlich der IKT-Aspekte der Cybersicherheit, zur Kenntnis; fordert das Institut auf, über die Ergebnisse des Verfahrens zu berichten;

o
o   o

27.  verweist im Zusammenhang mit weiteren Bemerkungen horizontaler Art im Entlastungsbeschluss auf seine Entschließung vom 29. April 2021(2) zur Leistung, Haushaltsführung und Kontrolle der Agenturen.

(1) ABl. C 143 vom 30.4.2020, S. 22.
(2) Angenommene Texte, P9_TA(2021)0215.

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2021Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen