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Verfahren : 2023/2002(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A9-0413/2023

Eingereichte Texte :

A9-0413/2023

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/01/2024 - 6.9

Angenommene Texte :

P9_TA(2024)0007

Angenommene Texte
PDF 172kWORD 55k
Dienstag, 16. Januar 2024 - Straßburg
Durchführung des Programms Erasmus+ 2021-2027
P9_TA(2024)0007A9-0413/2023

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2024 zur Durchführung des Programms Erasmus+ 2021-2027 (2023/2002(INI))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

–  unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2021/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung von Erasmus+, das Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013(1),

–  unter Hinweis auf die Entschließung vom 15. September 2020 zu wirksamen Maßnahmen zur umweltgerechteren Gestaltung von Erasmus+, des Programms „Kreatives Europa“ und des Europäischen Solidaritätskorps(2),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. November 2021 zum europäischen Bildungsraum: ein gemeinsamer, ganzheitlicher Ansatz(3),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. November 2021 mit dem Titel „EU-Sportpolitik: Bewertung und mögliches künftiges Vorgehen“(4),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. Mai 2022 zur Errichtung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 – Microcredentials, individuelle Lernkonten und Lernen für eine nachhaltige Umwelt(5),

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Juni 2022 zu der Umsetzung von Inklusionsmaßnahmen im Rahmen des Programms Erasmus+ im Zeitraum 2014–2020(6),

–  unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „EU-Finanzierungsprogramme 2021-2027 in den Bereichen Kultur, Medien, Bildung, Jugend und Sport: erste Lektionen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven: Erasmus+“, veröffentlicht von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union am 11. September 2023(7),

–  unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Early implementation of four 2021-2027 EU programmes: Erasmus+, Creative Europe, European Solidarity Corps and Citizens, Equality, Rights and Values (Strand 3)“, veröffentlicht von der Generaldirektion Interne Politikbereiche der Union am 20. Juli 2023(8),

–  gestützt auf Artikel 54 seiner Geschäftsordnung sowie auf Artikel 1 Buchstabe e und Anlage 3 des Beschlusses der Konferenz der Präsidenten vom 12. Dezember 2002 betreffend das Verfahren zur Genehmigung der Ausarbeitung von Initiativberichten,

–  unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Kultur und Bildung (A9-0413/2023),

A.  in der Erwägung, dass Erasmus+ („das Programm“) ein Leitprogramm der EU ist, mit dem allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport in Europa und darüber hinaus unterstützt werden;

B.  in der Erwägung, dass Erasmus+ von entscheidender Bedeutung ist, um ein europäisches Zugehörigkeitsgefühl und Verständnis zwischen vielfältigen Kulturen zu fördern und die Stärkung einer europäischen Identität, die neben den nationalen Identitäten existiert, zu ermöglichen;

C.  in der Erwägung, dass das Programm für den Zeitraum 2021-2027 über eine geschätzte Mittelausstattung von 26,2 Mrd. EUR verfügt und dabei ein starker Schwerpunkt auf Inklusion, den ökologischen und digitalen Wandel und die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben gelegt wird;

D.  in der Erwägung, dass die Initiative „Europäische Universitäten“ deutlich erfolgreicher und weitreichender war, als ursprünglich angedacht; in der Erwägung des Ziels, bis Mitte 2024 60 Allianzen der Initiative „Europäische Universitäten“ mit Beteiligung von über 500 Hochschuleinrichtungen zu erreichen;

E.  in der Erwägung, dass die Nachfrage nach dem Programm die verfügbaren Finanzmittel bei Weitem übersteigt, was sich negativ auf die Teilnahme und die Zahl der Projekte auswirkt, die finanziert werden können;

F.  in der Erwägung, dass das Programm zur Verringerung von Ungleichheiten sowie zur Verbesserung des sozialen Zusammenhalts und der Geschlechtergleichstellung sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten beiträgt, indem es sich verstärkt auf Lernmobilität konzentriert, die für alle zugänglich ist, insbesondere für Menschen mit geringeren Chancen und kleinere Organisationen;

G.  in der Erwägung, dass Inklusionsbeauftragte eine wichtige Rolle bei der Förderung von Vielfalt und Inklusion im Rahmen von Erasmus+ spielen;

H.  in der Erwägung, dass die Teilnahme von Menschen mit geringeren Chancen, erwachsenen Lernenden, jungen Menschen, Drittstaatsangehörigen und kleineren Partnerschaften und Organisationen auch weiterhin durch hohe administrative Anforderungen gehemmt werden;

I.  in der Erwägung, dass die Ziele des Programms mittels drei Leitaktionen verfolgt werden, nämlich „Lernmobilität von Einzelpersonen“ (Leitaktion 1), „Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen“ (Leitaktion 2) und „Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit“ (Leitaktion 3);

J.  in der Erwägung, dass der Programmhaushalt durch die steigenden Lebenshaltungskosten, hohe Inflationsraten und andere Herausforderungen zusätzlich unter Druck gerät;

K.  in der Erwägung, dass Studierende mit geringeren Ressourcen größere Hindernisse zu überwinden haben, um in den Genuss der Erasmus+-Mobilität für Studierende zu kommen; in der Erwägung, dass der Anstieg der Mietpreise und der Mangel an Studentenunterkünften es Studierenden erschweren, erschwingliche Unterkünfte zu finden, und sich dieses Problem in den letzten Jahren verschlimmert hat;

L.  in der Erwägung, dass Unsicherheiten oder Verzögerungen in Bezug auf den Zeitplan für die Auftragsvergabe und die Zahlungen an die Begünstigten diese mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand belasten und ihnen die Finanzplanung erschweren, was sich besonders nachteilig auf kleine Organisationen und Neueinsteiger auswirkt, wodurch die Bestrebungen hinsichtlich Integration und Vielfalt ausgebremst werden;

M.  in der Erwägung, dass das Programm eine treibende Kraft für den Europäischen Bildungsraum ist und auch weiterhin auf zukünftige Trends im Bereich der Bildung reagieren sollte, um mit dem gesellschaftlichen und technologischen Wandel Schritt zu halten;

N.  in der Erwägung, dass die berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern sich positiv auf die Qualität von Projekten im Rahmen von Erasmus+ auswirkt und dass die Unterschiede hinsichtlich des Status von Jugendarbeitern in den verschiedenen Mitgliedstaaten die Entwicklung von Projekten im Jugendbereich des Programms hemmen;

Stand der Dinge und Erfolge

1.  hebt hervor, dass sich das Programm auf eine größere Vielfalt von Maßnahmen konzentriert, wie etwa lebenslanges Lernen, eine bessere Inklusion von Menschen mit geringeren Chancen(9) und die Beseitigung von Mobilitätshindernissen, insbesondere die fehlende automatische Anerkennung von Qualifikationen und finanzielle Hindernisse;

2.  würdigt, dass die bestehende Struktur gut funktioniert, indem sie ehemals getrennte Programme erfolgreich zusammenführt und so ein gutes Finanzierungsumfeld bietet;

3.  würdigt die Bedeutung einer ausreichenden Vielfalt von Maßnahmen anstelle eines Pauschalansatzes;

4.  würdigt die „Lerngemeinschaft“, die mit Erasmus+ geschaffen wurde und die sich aus Teilnehmenden, Begünstigten, Interessenträgern, nationalen Agenturen (NA) sowie Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU zusammensetzt;

5.  begrüßt die Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und den nationalen Agenturen; betont, wie wichtig es ist, die konstruktive und kooperative Kommunikation zwischen diesen beiden Parteien zu verbessern und aufrechtzuerhalten;

6.  erwartet, dass die Vereinbarung zwischen der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur und den nationalen Agenturen zu greifbaren Verbesserungen führt, die zum Austausch bewährter Verfahren und zur Klärung der Rollen und Zuständigkeiten führen, um Kohärenz und wirksame Kommunikation durch die nationalen Agenturen zu erreichen;

7.  weist darauf hin, dass sich Lernmobilität und kleinere Partnerschaften als äußerst wirksame Aktivitäten erwiesen haben, um die breite Öffentlichkeit in ganz Europa zu erreichen, und dass sie angesichts der Zahl der einzelnen Teilnehmenden ein ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten;

8.  nimmt zur Kenntnis, dass Lernmobilität und die Schulung von Personal einen starken Multiplikator für die Mobilität unter Lernenden darstellen;

9.  ist sich der Tatsache bewusst, dass die horizontalen Prioritäten des Programms von verschiedenen Sektoren und Interessenträgern sehr positiv aufgenommen wurden;

10.  begrüßt das Bestreben, einen digitalen Wandel des Programms herbeizuführen, sowie die digitalisierten Lernangebote;

11.  betont, dass diese Formate in bestimmten Situationen als wertvolle Ergänzung zur physischen Mobilität genutzt werden können, jedoch weder die gleiche Qualität der Erfahrungen und Vorteile bieten noch ein Ersatz für eine sinnvolle Interaktion vor Ort sind;

12.  begrüßt die Schritte, die unternommen werden, um die Zahl der umweltfreundlichen Reisen zu erhöhen, und die höheren Fördersätze für umweltfreundlichere Reiseformen; befürwortet zusätzliche Anstrengungen zum Erreichen dieses Ziels, obgleich dies nicht zu einem Hindernis für den Zugang zum Programm in Gebieten werden darf, in denen noch kein Zugang zu grünen Optionen besteht;

13.  stellt fest, dass die neuen Leitprogramme ihren Mehrwert unter Beweis gestellt haben;

14.  nimmt zur Kenntnis, dass die Hochschuleinrichtungen die Initiative „Europäische Hochschulen“ und ihre zentrale Rolle bei der Erleichterung der Bemühungen um die Beseitigung von Hindernissen für die internationale Zusammenarbeit im Hochschulbereich sehr begrüßen; betont, dass Mobilitätsprojekte, die Schaffung gemeinsamer Lehrpläne sowie die Forschungskooperation zwischen Universitäten innerhalb Europas wesentlich für die Erfüllung der Anforderungen in strategischen Bereichen sind; unterstreicht die Bedeutung der Initiative für die europäische Hochschulstrategie;

15.  begrüßt die unternommenen Schritte hin zu einem gemeinsamen Gütesiegel „Europäischer Hochschulabschluss“ und gemeinsamen europäischen Bildungsabschlüssen;

16.  begrüßt die neuen Möglichkeiten, die die Lehrkräfteakademien anbieten;

17.  begrüßt die neu eingerichteten Zentren der beruflichen Exzellenz und stellt fest, dass deren erfolgreiche Einführung eine Schlüsselrolle bei der Modernisierung des Angebots von Aus- und Weiterbildung in Europa spielt;

18.  stellt fest, dass DiscoverEU, das vom Parlament ins Leben gerufen wurde, zu einer etablierten, beliebten und leicht zugänglichen informellen Lernaktivität geworden ist, welche junge Menschen, insbesondere solche mit geringeren Chancen, näher an die EU heranbringt und diese zur zukünftigen Teilnahme an anderen EU-Projekten ermutigt;

19.  betont, dass sich die von der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) verwalteten zentralen Maßnahmen im Sportbereich als nützlich erwiesen haben, um die europäische Dimension im Sport zu fördern; nimmt zur Kenntnis, dass die Einführung der Mobilität im Jahr 2023 als dezentralisierte Maßnahme den Austausch von Sportpersonal und -trainern fördert;

20.  weist darauf hin, dass die Mittelausschöpfung 2021–2022 trotz eines verzögerten Programmbeginns fast 100 % betrug;

21.  nimmt die aufgrund der Pandemie erforderlichen Anpassungen zur Kenntnis, wobei die Mittel für Lernmobilität vorübergehend gekürzt und die Mittel für Kooperations- und Innovationspartnerschaften aufgestockt wurden;

22.  würdigt die rasche Reaktion und die erhöhte Flexibilität des Programms zur Unterstützung ukrainischer Studierender, Lehrkräfte, Pädagogen und Bildungseinrichtungen;

23.  stellt fest, dass einige Verfahren für die Antragstellung verbessert wurden, indem sie einfacher und effizienter gestaltet wurden;

24.  hebt die im Vergleich zu anderen Finanzierungsprogrammen der EU sehr niedrigen Fehlerquoten hervor, insbesondere angesichts der Komplexität des Programms;

25.  betont, dass alle interessierten Länder, welche die Anforderungen des Programms erfüllen, einschließlich der Schweiz und des Vereinigten Königreichs, zur Teilnahme am Programm und somit zum Beitrag zur europäischen Lernmobilität eingeladen sind; unterstützt die Teilnahme von Organisationen der Zivilgesellschaft aus den assoziierten Ländern;

Herausforderungen und Probleme

26.  weist darauf hin, dass unzureichende Finanzhilfen zur Deckung der Kosten der Lernmobilität und Zahlungsverzögerungen zu den Faktoren gehören, die am meisten von der Teilnahme an Mobilitätsprojekten abschrecken;

27.  bedauert, dass viele junge Menschen mit geringeren Chancen durch finanzielle oder sonstige Hindernisse von längeren Auslandsaufenthalten abgehalten werden;

28.  erkennt an, dass der Prozess der Ausarbeitung nationaler Pläne für Inklusion und Vielfalt durch die nationalen Agenturen schwierig war;

29.  bedauert, dass komplizierte Verwaltungsverfahren auf allen Ebenen die Teilnahme von Neueinsteigern und kleineren Organisationen, insbesondere in den Bereichen Schule, Jugend, Aus- und Weiterbildung und Sport sowie in der Erwachsenenbildung, erheblich behindern;

30.  bedauert, dass die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen von Erasmus+ weiterhin zeitaufwändig ist und dass die Antragsteller oft nicht ohne externe Unterstützung einen Antrag stellen können, was die Beteiligung von kleineren Organisationen hemmt, während es Beratungsunternehmen, die Projekte verfassen, zugutekommt;

31.  ist besorgt darüber, dass fast ein Drittel der Studierenden im Rahmen der Mobilität im Hochschulbereich berichtet, dass ihre Leistungspunkte nicht vollständig anerkannt wurden, und fordert, dass Maßnahmen zur Abstimmung auf die in der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung festgelegten Ziele ergriffen werden; betont, dass dies die Schaffung eines echten Europäischen Bildungsraums behindert und ein wesentliches Hindernis für Studierende darstellt, die auf den zügigen Erwerb ihres Abschlusses angewiesen sind;

32.  bedauert die fehlende Förderung von Partnerschaften zwischen Schulen und gemeinnützigen Organisationen, welche über die nötigen Kenntnisse verfügen, um Lehrkräfte beim Zugang zu hochwertiger Lernmobilität zu unterstützen;

33.  ist der Ansicht, dass die Anerkennung von Aus- und Weiterbildung als gleichwertiger Pfad zu akademischen Studien überfällig ist; ist darüber hinaus besorgt über die Hindernisse, die einer nahtlosen Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung weiterhin im Wege stehen, wie etwa fragmentierte Strategien auf nationaler und EU-Ebene;

34.  bedauert die unzureichende Finanzierung von Zentren der beruflichen Exzellenz angesichts der Nachfrage nach ihnen;

35.  ist angesichts der Bedeutung von Erwachsenenbildungsmaßnahmen enttäuscht, dass sie kaum in Anspruch genommen werden;

36.  begrüßt den Pauschalansatz, der bei Kooperationsprojekten angewandt wird, da viele Begünstigte ihn als wirksame Vereinfachungsmaßnahme schätzen; stellt jedoch fest, dass das Erfordernis einer „kontinuierlichen Berichterstattung“ insbesondere für kleinere Organisationen eine Belastung darstellen kann;

37.  bedauert, dass 2022 die Zahl der Begünstigten zentraler Finanzhilfen für die Jugendarbeit drastisch gesenkt wurde, was sich deutlich auf einen bereits durch COVID geschwächten, von Freiwilligen getragenen Jugendbereich der Zivilgesellschaft auswirkte;

38.  bedauert außerdem die deutlich niedrigere Zahl erfolgreicher Anträge von Jugend- und Freiwilligenorganisationen für zentrale Finanzhilfen, insbesondere im Rahmen von „Die europäische Jugend vereint“ und Kooperationspartnerschaften der Leitaktion 2 im Bereich Jugend, sowie die anschließende Verringerung des Haushalts letzterer im Jahr 2023;

39.  stellt fest, dass der Sportsektor von Erasmus+ in einigen Bereichen über sehr begrenzte Mittel verfügt, insbesondere für die Ausrichtung von Veranstaltungen, wodurch seine Reichweite beschränkt ist;

40.  bedauert zutiefst die langsame und unvollständige Entwicklung der IT-Infrastruktur und das unzureichende Funktionieren von IT-Instrumenten wie den Modulen für Begünstigte und Projektmanagement und der Online-Sprachunterstützung, wodurch die Arbeitsbelastung aller an der Durchführung des Programms beteiligten Akteure erhöht wird, Neueinsteiger von einer Teilnahme abgeschreckt werden und das Ziel des Programms, die Beteiligung auszuweiten, untergraben wird; stellt fest, dass dies eine optimale Umsetzung hemmt, das Risiko einer fehlerhaften und unvollständigen Dokumentation und Überwachung des Programms birgt und die zukünftige evidenzbasierte Weiterentwicklung gefährdet, sowie weiterhin, dass ähnliche Probleme mit den IT-Instrumenten in anderen EU-finanzierten Programmen bestehen, wie unter anderem dem Europäischen Solidaritätskorps;

41.  bedauert, dass IT-Probleme auch die Verfügbarkeit von Daten erheblich beeinträchtigen, was für die laufende Zwischenevaluierung von wesentlicher Bedeutung ist, sodass eine sehr viel aufwändigere Bewertungsmethodik erforderlich ist und der Verwaltungsaufwand noch größer wird;

42.  weist darauf hin, dass die Auswirkungen der KI ernst genommen werden müssen, da sie bereits betrügerischen Akteuren Vorschub geleistet hat, aber auch die Arbeitsbelastung der nationalen Agenturen verringern und die Datenerhebung verbessern könnte;

43.  hebt die bestehenden Unstimmigkeiten in Bezug auf die Erwartungen an die Berichterstattung, die Bewertungsergebnisse und den allgemeinen Informationsaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Agenturen hervor, welche zu unterschiedlichen Durchführungsstandards für die Begünstigten führen und die Fairness bei der Funktionsweise des Programms beeinträchtigen;

44.  ist besorgt angesichts das Mangels von Fachkräften und Freiwilligen zur Umsetzung des Programms und bedarf einer Klarstellung dahingehend, ob sich dies auf die Mittelausschöpfung auswirkt;

Verbesserung des derzeitigen Programms und Gestaltung des künftigen Programms Erasmus+

45.  fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die nationalen Behörden und die nationalen Agenturen auf, Erasmus+ weiterhin bürgernah zu gestalten und dafür zu sorgen, dass Erasmus+ ein von der Basis ausgehendes „Programm der Bürgerinnen und Bürger“ bleibt, das hochwertige Bildungs- und Mobilitätsmöglichkeiten für junge Menschen und Lernende aller Altersgruppen bietet;

46.  betont, dass das übergeordnete Ziel von Erasmus+ weit gefasst ist und über den Bedarf des Arbeitsmarktes hinausgeht;

47.  fordert, dass das Programm auf allen Ebenen vereinfacht wird, unter anderem indem geprüft wird, ob bestehende (Teil-)Maßnahmen zusammengeführt werden können, und dass dieses Leitprogramm der EU nicht mit neuen Aufgaben und Initiativen überfrachtet wird, die sein Kernziel verwässern;

48.  fordert die Kommission auf, alle Hindernisse, einschließlich finanzieller, sprachlicher und administrativer Hindernisse, wie etwa die durch die neuen IKT-Instrumente geschaffenen, zu beseitigen, um ein wirklich inklusives Programm zu erreichen, das der Vielfalt Rechnung trägt, und zugleich die Zahl der Finanzhilfen, die den Begünstigten zur Verfügung stehen, nicht zu verringern;

49.  besteht darauf, dass digitale Instrumente bis spätestens 2025 optimiert werden sollten, um eine benutzerfreundliche, zugängliche, zuverlässige, schnelle und effiziente Umgebung zu schaffen, welche den Datenschutz einhält;

50.  betont, dass Probleme mit der IT-Infrastruktur, wie sie im laufenden Programmzeitraum aufgetreten sind, nicht hinnehmbar sind; fordert die Kommission auf, die bestehenden IT-Instrumente zu stabilisieren und nicht mit jedem neuen Programmplanungszeitraum zu ändern, und erwartet, dass die IT-Infrastruktur der nächsten Generation von Erasmus+ vom ersten Tag an voll funktionsfähig ist, insbesondere, was das Modul für die Begünstigten anbelangt;

51.  fordert umfassende Tests und Konsultationen mit den nationalen Agenturen und Endnutzern vor der Einführung zusätzlicher Funktionen oder neuer IT-Tools sowie, dass die Einhaltung der EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites sichergestellt wird;

52.  fordert die Kommission auf, die eingeschränkte Transparenz und Nutzbarkeit der Ergebnisübersicht für „in diesem Bereich finanzierte Projekte“ des Portals für Finanzierungs- und Ausschreibungsmöglichkeiten zu korrigieren, damit die Interessenträger Daten herunterladen können, um die Merkmale erfolgreicher und abgelehnter Projekte hinsichtlich Organisation, Höhe des Budgets, des Landes der Projektleitung oder der Projektart zu analysieren;

53.  fordert die ungarische Regierung auf, unverzüglich das Rechtsstaatsprinzip einzuhalten und die Werte der EU zu achten sowie die notwendigen Reformen durchzuführen, damit alle ungarischen Studenten, Lehrkräfte und Forscher die Möglichkeit haben, das Programm Erasmus+ vollumfänglich zu nutzen und zu den umfassenderen Zielen der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und Forschung beizutragen;

54.  fordert, dass die Kommission es in Betracht zieht, digitale Instrumente und Online-Aktivitäten zur Unterstützung beim Lernen getrennt in Rechnung zu stellen, insbesondere, wenn diese zur Vorbereitung auf eine Aktivität genutzt werden, um übermäßig hohe Vorauszahlungen zu vermeiden;

55.  besteht darauf, dass die Vereinfachung der Antragsverfahren und -anforderungen sowie die Verbesserung der Leitlinien, insbesondere für Einzelpersonen, auch weiterhin hohe Priorität haben sollten, da diese Hindernisse für das Programm darstellen; weist darauf hin, dass Unzulänglichkeiten oft junge, erstmalige Teilnehmer am stärksten betreffen;

56.  fordert verhältnismäßige Registrierungs-, Antrags- und Berichterstattungsverfahren hinsichtlich der Länge der Dokumente sowie eine Verringerung der administrativen und bürokratischen Anforderungen, insbesondere für kleinere Finanzhilfen;

57.  weist darauf hin, dass den Antragsformularen klare Regelungen und Leitlinien in verständlicher Sprache beiliegen müssen; fordert die nationalen Agenturen auf, die Rückmeldung an die Antragsteller weiter zu verbessern;

58.  fordert die Kommission auf, den Projektleitern bei der EACEA sowie den Bediensteten der nationalen Agenturen kontinuierliche Schulungen sowie eine klare Kommunikation über die Auslegung der Erasmus+-Initiativen bereitzustellen;

59.  weist erneut darauf hin, dass die frühzeitige, transparente und zuverlässige Kommunikation von Fristen und Schritten die Grundlage für einen gerechten und gleichberechtigten Zugang zum Programm bildet;

60.  fordert die nationalen Agenturen auf, Informationsveranstaltungen zu den Berichterstattungsanforderungen zum Beginn von Projekten zu organisieren; empfiehlt eine umfassende Überarbeitung der Berichterstattung und Abrechnung, sodass dieselben Informationen nicht wiederholt angefordert werden;

61.  fordert die nationalen Agenturen auf, Ihre Inklusionsbeauftragten in die Lage zu versetzen, die Pläne für Inklusion und Vielfalt umzusetzen;

62.  fordert die Kommission auf, ihre Arbeit mit den Interessenträgern an den europäischen „Inklusionszielen“ für das Programm zu verstärken und Daten zu Projekten mit Teilnehmern mit geringeren Chancen zur Verfügung zu stellen;

63.  fordert ein besseres Gleichgewicht zwischen quantitativen Zielen (Zahl der Begünstigten und unterstützten Projekte) und qualitativen Zielen innerhalb des Programms und betont, dass die Verbesserung der Qualität der Bildung im Mittelpunkt von Erasmus+ stehen muss;

64.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um die Digitalisierung des Programms zu verstärken, insbesondere im Hinblick auf die Verwirklichung eines papierlosen Erasmus-Antrags („Erasmus without Paper“) für alle Aus- und Weiterbildungsbereiche; Fordert die Kommission auf, den europäischen Studierendenausweis im Anschluss an die Planungsphase einzuführen und die Hochschuleinrichtungen bei der Annahme digitaler Nominierungen und Leistungsnachweise bis 2025 zu unterstützen;

65.  fordert eine Erhöhung der Vorauszahlungen für Begünstigte mit geringeren Chancen und fristgerechte Zahlungen an die Begünstigten;

66.  fordert häufigere Überprüfungen und Anpassungen von Finanzhilfen sowie der Kosten je Einheit an die Inflationsrate, um diese an die Lebenshaltungskosten, die Inflation und die Bedürfnisse der Begünstigten anzupassen;

67.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Lösung des Problems der Unterbringung von Studierenden des Mobilitätsprogramms Erasmus+ beizutragen;

68.  fordert die Kommission auf, die Bereitschaft zur Eigenständigkeit der Allianzen gemeinsam mit diesen vor dem Ende ihrer Förderperiode zu bewerten, um so festzustellen, ob sie eine Form von gezielter Unterstützung benötigen, um in einem angemessenen Zeitrahmen Eigenständigkeit zu erlangen, sowie zur Stabilisierung und Vertiefung der Allianzen durch projektbezogene zukünftige Finanzierung;

69.  fordert die Kommission auf, so bald wie möglich mit den Mitgesetzgebern die nachhaltige Fortsetzung der Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ als Leitinitiative zu diskutieren; betont, dass eine solche zukunftsorientierte Vision diese Allianzen zu Vorreitern der europäischen Hochschulbildung machen muss; weist erneut darauf hin, dass die Allianzen der Initiative „Europäische Hochschulen“ als Modelle dienen und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Rahmenbedingungen, die vollständig mit dem Europäischen Hochschulraum und dem Europäischen Bildungsraum verbunden sind, sowie einen Rechtsstatus für europäische Hochschulallianzen schaffen sollten;

70.  fordert die Kommission auf, die Instrumente des Programms zu nutzen, um Unterkünfte zu fördern, die Bereiche eröffnen würden, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wie etwa IT, Naturwissenschaften, Technologie, Ingenieurwesen, Geisteswissenschaften und Mathematik, Unternehmertum und berufliche Bildung, und anschließend die Integration von Frauen in diese Segmente des Arbeitsmarkts zu unterstützen; empfiehlt, dass die Kommission ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis im Programm fördern sollte;

71.  betont, dass Erasmus+ durch die Verbesserung der gemeinsamen Gestaltung die Antwort des Bildungsbereichs auf neue gesellschaftliche Bedürfnisse mit Methoden unterstützen kann, welche die Entwicklung angepasster Kenntnisse, Fähigkeiten, Einstellungen und Werte fördern, und weist insbesondere auf den Beitrag des Programms zum Übergang zur digitalen Bildung hin;

72.  fordert eine verstärkte Nutzung und klarere Regelungen für das virtuelle und integrierte Lernen sowie den Aufbau von Infrastruktur für digitalisierte Lernangebote und für Fernunterricht, wobei diese auf andere Bildungsbereiche ausgeweitet werden, um reibungslosere und flexiblere Übergänge zu erleichtern und die Inklusion zu fördern;

73.  empfiehlt die Entwicklung von Synergieeffekten zwischen Erasmus+ und anderen Programmen des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR), um Verbesserungen des Zugangs zu Lehr- und Lerninstrumenten in Gebieten und Gemeinden mit schlechter Anbindung oder schlechtem Zugang zu Technologien zu finanzieren, ähnlich zu dem, was im Rahmen einer vorbereitenden Maßnahme getestet wird;

74.  fordert, dass eTwinning und der Zugang zur Europäischen Schule vollständig und nahtlos in Erasmus+ integriert und bei Lehrkräften und Schulpersonal stärker beworben werden;

75.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäische Dimension im Rahmen der beruflichen Entwicklung von Lehrkräften zu fördern und deren Mobilität zu unterstützen; fordert, dass Vorkehrungen für die Vertretung von Lehrkräften getroffen werden oder diese für ihren Zeitaufwand für Erasmus+-Projekte entlohnt werden;

76.  empfiehlt, die Aktion „Jean Monnet for Schools“ zu dezentralisieren, sodass sie von den nationalen Agenturen verwaltet wird, um den Zugang für Schulen zu vereinfachen;

77.  betont, dass angesichts der äußerst hohen Nachfrage in den meisten Programmländern mehr Mittel für auf Grundschulen und Schüler ausgerichtete Möglichkeiten bereitgestellt werden müssen;

78.  fordert die Kommission auf, die durch die in der institutionellen Akkreditierung enthaltene quantitative Begrenzung verursachten Probleme angesichts des Ziels der Inklusivität des Programms, insbesondere hinsichtlich Schulen, sowie angesichts ihrer schieren Anzahl in der EU zu beheben;

79.  fordert die Kommission auf, zu überprüfen, wie Synergieeffekte zwischen Erasmus+, anderen Programmen des MFR sowie der Strategie zur Bekämpfung von Antisemitismus und zur Förderung des jüdischen Lebens in der EU (2021–2030) geschaffen und gefördert werden können, sodass Sekundarschulen besseren Zugang zum Netzwerk von Holocaust-Gedenkstätten und ihre Schüler die Gelegenheit erhalten, während ihrer schulischen Laufbahn mindestens eine dieser Stätten in Europa zu besuchen;

80.  fordert, dass die Kommission Projektaufrufe herausgibt, um Schülern der Sekundarschule den Besuch einer Stätte im Zusammenhang mit den von totalitären Regimen in Europa begangenen Gräueltaten zu ermöglichen;

81.  fordert die Kommission auf, Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von Erasmus+ zur Unterstützung von Schulen beim Kampf gegen sämtliche Formen von Mobbing und Diskriminierung zu veröffentlichen und die schulische und psychologische Beratung zu verbessern;

82.  fordert die Kommission auf, die Rolle von Erasmus+ bei der Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls, des bürgerschaftlichen Engagements und eines besseren Verständnisses der Union und einer besseren Unterstützung der europäischen Werte zu fördern und das Programm zu einem echten Impulsgeber der europäischen Demokratie zu machen;

83.  fordert die Kommission auf, die Komponente der unionsbürgerlichen Bildung durch schulische und außerschulische Aktivitäten mit Verbindung zur Lernmobilität einzuführen, welche durch Microcredentials bestätigt werden, eine aktive Bürgerschaft entwickeln und der Nichtdiskriminierung Rechnung tragen;

84.  begrüßt die Lernkomponente der Aktion und fordert die Kommission auf, ihre Ergebnisse mit Blick auf die Stärkung der Bildungsdimension durch die Schaffung stärkerer Synergieeffekte zwischen Lernmobilität und DiscoverEU zu bewerten;

85.  fordert die Weiterentwicklung von DiscoverEU, um eine inklusivere Aktion zu fördern;

86.  empfiehlt, Ticketkontingente für Gruppenreisen in Betracht zu ziehen, da eine zu strikte Vorgabe, wonach alle Mitglieder einer Gruppe genau 18 Jahre alt sein müssen, um als DiscoverEU-Gruppe zu gelten, kontraproduktiv sein kann;

87.  fordert die Kommission auf, Optionen für einen stärker integrierten Ansatz für Jugendaktivitäten in allen EU-Programmen zu prüfen, welcher die Erfahrungen aus dem Europäischen Jahr der Jugend 2022 berücksichtigt und eine Konsultation mit Interessenträgern im Rahmen aller EU-Programme zur Gestaltung, Umsetzung und Bewertung von Finanzhilfen und Instrumenten im Jugendbereich umfasst;

88.  fordert die Kommission auf, die Abstimmung des Programms auf die EU-Jugendstrategie, die elf Jugendziele und die Ergebnisse des EU-Jugenddialogs zu stärken; fordert eine bessere Definition der Ziele und Rollen für Projekte der Leitaktion 2 im Bereich der Jugend auf solche Weise, dass die Jugendarbeit, die berufliche Entwicklung von Jugendarbeitern sowie die nichtformale Bildung gestärkt werden;

89.  fordert die EACEA und die nationalen Agenturen auf, eine Kommunikationsstrategie zu entwickeln, welche neue Jugendorganisationen erreicht, insbesondere solche, die von jungen Menschen mit geringeren Chancen geleitet werden bzw. mit ihnen zusammenarbeiten, diesen zusätzliche Unterstützung beim Verfassen von Projektvorschlägen zu bieten und mithilfe von Support for Advanced Learning and Training Opportunities (SALTO) Kapazitäten aufzubauen;

90.  weist erneut auf die Notwendigkeit ausreichender Mittel für kleinere Partnerschaften in allen Bereichen des Programms hin, um den Zugang von kleineren Organisationen und unerfahrenen Personen zu erleichtern und ihnen echte Entwicklungsperspektiven zu bieten;

91.  besteht darauf, dass das Programm Erasmus+ wesentlich für die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums ist, und fordert größere Synergieeffekte mit dem Programm für das Europäische Solidaritätskorps; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, eine offene Methode für die Koordinierung der gegenseitigen Anerkennung von Kompetenzen einzuleiten, die während Zeiträumen der Mobilität innerhalb Europas oder im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements erworben wurden;

92.  empfiehlt, dass das Programm Maßnahmen wie etwa individuelle Lernkonten und Microcredentials, welche die Durchlässigkeit der Bildungssysteme verbessern, stärker unterstützen sollte;

93.  betont, dass die Mobilität von Lernenden, die sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung befinden, gefördert werden muss, unter anderem um junge Menschen mit geringeren Chancen zu erreichen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Synergieeffekte zwischen Erasmus+ und anderen Finanzierungsprogrammen zu schaffen, um die Lernmobilität von Lernenden, die sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung befinden, und Geringqualifizierten zu erleichtern und die territoriale und regionale Zusammenarbeit zu verbessern;

94.  fordert nachdrücklich die Entwicklung eines speziellen Online-Tools, das auf die Bedürfnisse von Lehrkräften, Ausbildern und Lernenden in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zugeschnitten ist, da die aktuellen Instrumente sich als unzureichend erwiesen haben;

95.  fordert die Kommission auf, so bald wie möglich mit den Mitgesetzgebern ihre Vision zur nachhaltigen Fortsetzung der Zentren der beruflichen Exzellenz als Leitinitiative zu diskutieren;

96.  fordert einen ganzheitlichen Ansatz für die Bildung in den Zentren der beruflichen Exzellenz und appelliert an die Mitgliedstaaten, diese Zentren zu Triebkräften der Entwicklung gemeinsamer europäischer Qualifikationen, Lehrpläne und Abschlüsse im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu machen;

97.  fordert die Kommission auf, den Status der Lernenden, die sich in der beruflichen Aus- und Weiterbildung befinden und an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen, zu überprüfen; besteht darauf, dass die Organisationen, die Berufsausbildungen anbieten, verpflichtet werden müssen, eine Qualitätscharta im Einklang mit der Erasmus-Charta für die Hochschulbildung zu unterzeichnen, und fordert eine bessere Überwachung der Arbeitsbedingungen sowie eine angemessene Entlohnung für Personen, die an Erasmus+-Ausbildungen teilnehmen;

98.  empfiehlt, dass das Programm weiterhin Projekte unterstützen sollte, welche eine große Bandbreite von Kompetenzen fördern, einschließlich des Kunsthandwerks, um diese zu erhalten;

99.  fordert die Kommission auf, ihre Strategie für Erwachsenenbildung in Zusammenarbeit mit den nationalen Agenturen und den einschlägigen Interessenträgern zu überdenken, da das Ziel darin besteht, dass bis 2030 60 % der Erwachsenen an der Erwachsenenbildung teilnehmen;

100.  fordert die Kommission auf, die Sichtbarkeit der Unterstützung, die für Erwachsenenbildungsmaßnahmen zur Verfügung steht, zu erhöhen; empfiehlt, dass nicht ausgegebene Mittel nicht sofort anderen Aktionen zugeführt, sondern für die Kooperation bei der Erwachsenenbildung verwendet werden sollten, sowie die Inanspruchnahme von Mobilität durch erwachsene Lernende mit geringeren Chancen durch Sensibilisierungskampagnen, einfach auszufüllende Anträge und größere Synergieeffekte mit dem Europäischen Sozialfonds Plus in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen;

101.  fordert die Kommission auf, die Kommunikation sowie die Förderung von Fördermitteln für den Sport in Erasmus+ zu verbessern; fordert eine bessere Vertretung von Sportverbänden unter den vergebenen Projekten, da nicht im Bereich des Sports tätige Organisationen, wie etwa nichtstaatliche Organisationen und Beratungsunternehmen, unter den Begünstigten häufig überrepräsentiert sind;

102.  betont, dass die Fähigkeit des Programms, Unterstützung in Krisensituationen zu leisten, notwendigerweise erheblich eingeschränkt ist und dass die Kommission eine zusätzliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ermöglichen sollte, um gemeinsame Herausforderungen umfassend anzugehen und das Programm so gegen Überlastung zu schützen;

103.  ruft die Kommission und die nationalen Agenturen auf, Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass potenziellen Teilnehmern, die Drittstaatsangehörige sind und sich rechtmäßig in der EU aufhalten, im Rahmen des Antragsverfahrens keine Schwierigkeiten entstehen, und das Programm so wirklich inklusiv zu machen;

104.  weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit nicht assoziierten Drittländern äußerst schwierig sein kann, und fordert die Kommission auf, die internationale Dimension des Programms systematisch zu überwachen, zu verbessern und zu stärken;

105.  fordert, dass Fragen im Zusammenhang mit der internationalen Dimension des Programms wie Datenschutzvorschriften für Drittländer, die Auswirkungen geopolitischer Fragen und Visafragen stärker berücksichtigt werden;

106.  fordert die Kommission auf, für die notwendige Flexibilität des Programms bei der Gestaltung der nächsten Generation von Erasmus+ zu sorgen und gleichzeitig für Einheitlichkeit und ordnungsgemäße Kontrolle des Programms, auch durch das Parlament, zu sorgen;

107.  besteht darauf, dass sich die nationalen Agenturen, die Begünstigten und sonstige Interessenträger, einschließlich junger Menschen, sowie das Parlament aktiv in einen kontinuierlichen, dialogbasierten Prozess zur Optimierung der aktuellen und der nächsten Generation von Erasmus+ einbringen; empfiehlt der Kommission zu prüfen, wie KI-Instrumente zur Unterstützung der Bewertung des Programms eingesetzt werden könnten und klarere Einblicke in Bedürfnisse und mögliche Entwicklungen bieten können, ohne die Entscheidungsfindung durch den Menschen zu ersetzen;

108.  fordert die Kommission auf, die Notwendigkeit einer stärkeren Sichtbarkeit der direkten Verbindung zwischen der EU und Erasmus+ als seinem Leitprogramm neu zu bewerten, um das Bewusstsein für diese Verbindung bei den derzeitigen und künftigen Begünstigten zu schärfen;

109.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Synergieeffekte zwischen Erasmus+ und anderen Programmen wie Horizont Europa oder dem Europäischen Sozialfonds Plus voll ausgeschöpft werden und dass das Programm besser mit anderen Politikbereichen der EU wie dem Aktionsplan gegen Rassismus 2020–2025 und der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021–2030 verknüpft wird;

110.  bedarf zeitgerechter Lageberichte von der neuen programmübergreifenden Gruppe zwischen der Generaldirektion Bildung und Kultur der Kommission und ihrer Generaldirektion Forschung und Innovation zu den Ergebnissen hinsichtlich Synergieeffekten zwischen Horizont Europa und Erasmus+;

111.  betont, dass die Entstehung von Synergieeffekten zwischen dem europäischen Bildungsraum, dem Aktionsplan für digitale Bildung und der Europäischen Kompetenzagenda zur Gestaltung der Politik im Bereich der digitalen Bildung beschleunigt werden muss;

112.  fordert die Kommission, die EACEA und die nationalen Agenturen auf, konkrete Maßnahmen zu analysieren und systematisch umzusetzen, um bestehende Abschottungen in der Programmstruktur aufzulösen und Synergieeffekte zwischen verschiedenen Bildungsbereichen und Akteuren zu verstärken, um so die Durchlässigkeit zu verbessern, das Programm neu auszurichten und gleichzeitig die Unterscheidungsmerkmale zu erhalten, die für eine wirksame politische Prüfung erforderlich sind;

113.  fordert, dass zentralisierte und dezentralisierte Maßnahmen besser miteinander verknüpft werden und die Nutzung flexibler Finanzierungsinstrumente wie Mikrofinanzhilfen gefördert wird; empfiehlt, dass Mikrofinanzhilfen angesichts der positiven Erfahrungen während der Pandemie auf gezielte Weise fortgesetzt werde sollten;

114.  fordert die Kommission auf, eine angemessene Pilotphase und Erprobung vorzusehen, wenn neue Verwaltungsmaßnahmen wie etwa Zusatz- und Pauschalbeträge eingeführt werden, um die Schaffung zusätzlicher administrativer Hindernisse für die Begünstigten zu vermeiden;

115.  fordert Betriebskostenzuschüsse zur Unterstützung der Entwicklung strategischer Bereiche, die oft auf Freiwillige angewiesen sind, sowie eine strukturierte und regelmäßige Kooperation zwischen den Interessenträgern und Organisationen, die die Begünstigten vertreten;

116.  fordert, dass die Qualität der Evaluierungen von Finanzhilfen für Betriebskosten verbessert wird;

117.  legt stärkere Anreize und bessere Orientierungshilfen nahe, damit das Exzellenzsiegel eine konkrete positive Wirkung auf Erasmus+ hat;

118.  fordert die Kommission auf, sämtlichen Hinweisen nachzugehen, dass ein akkreditierter Begünstigter die europäischen Werte nicht respektiert, mit dem Ziel, das Vertrauen in den bestehenden Akkreditierungsmechanismus sicherzustellen, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, welche zum Ausschluss führen, falls die Behauptungen begründet sind und sich nicht unverzüglich und dauerhaft beheben lassen; weist darauf hin, dass diese Frage im nächsten Programmplanungszeitraum strenger überwacht werden muss;

119.  fordert die Kommission auf, Betrugsfällen, wie etwa Briefkastenfirmen oder Zusatzzahlungen für Inklusion, die tatsächlich keine Gruppen mit geringeren Chancen erreichen, besser Rechnung zu tragen und die Maßnahmen, die zur Bekämpfung von Missbrauch ergriffen werden, transparenter zu gestalten;

120.  fordert eine graduellere und berechenbare Aufstockung der Haushaltsmittel im Programmplanungszeitraum des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens und besteht darauf, dass ab Beginn des Jahres 2028 das Finanzierungsniveau nicht unter dem Niveau des letzten Jahres des laufenden Programms (2027) liegen darf, um die reibungslose Kontinuität und Stabilität der Maßnahmen und Aktivitäten des Programms sicherzustellen;

121.  erklärt seine Entschlossenheit, für eine erhebliche Aufstockung der Haushaltsmittel für Erasmus+ im Programmplanungszeitraum 2028–2034 zu sorgen, und verpflichtet sich, die aktuelle Finanzausstattung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Programms zu verdreifachen;

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122.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat und der Kommission und den nationalen Agenturen für Erasmus+ zu übermitteln.

(1) ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 1.
(2) ABl. C 385 vom 22.9.2021, S. 2.
(3) ABl. C 205 vom 20.5.2022, S. 17.
(4) ABl. C 224 vom 8.6.2022, S. 2.
(5) ABl. C 479 vom 16.12.2022, S. 65.
(6) ABl. C 32 vom 27.1.2023, S. 58.
(7) Studie – „EU-Finanzierungsprogramme 2021-2027 in den Bereichen Kultur, Medien, Bildung, Jugend und Sport: erste Lektionen, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven: Erasmus+“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Interne Politikbereiche, Fachabteilung B – Struktur- und Kohäsionspolitik, 11. September 2023.
(8) Studie – „Early implementation of four 2021-2027 EU programmes: Erasmus+, Creative Europe, European Solidarity Corps and Citizens, Equality, Rights and Values (Strand 3)“, Europäisches Parlament, Generaldirektion Wissenschaftlicher Dienst, 20. Juli 2023.
(9) Für eine Definition von Menschen mit geringeren Chancen, siehe Artikel 2 Absatz 25 der Verordnung (EU) 2021/817.

Letzte Aktualisierung: 20. Juni 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen