geboren am : , Ugines (Savoie)
5. Wahlperiode Sylviane H. AINARDI
Fraktionen
- 20-07-1999 / 12-10-1999 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Mitglied
- 13-10-1999 / 19-07-2004 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Mitglied des Vorstands
Nationale Parteien
- 20-07-1999 / 19-07-2004 : Parti communiste français (Frankreich)
Mitglied
- 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- 29-09-1999 / 14-01-2002 : Delegation für die Beziehungen zu Südafrika
- 17-01-2002 / 11-05-2003 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- 07-02-2002 / 19-07-2004 : Delegation für die Beziehungen zu Südafrika
- 23-09-2002 / 19-07-2004 : Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
- 20-11-2003 / 21-04-2004 : Nichtständiger Ausschuss für die Verbesserung der Sicherheit auf See
Stellvertreterin
- 21-07-1999 / 14-01-2002 : Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
- 17-01-2002 / 22-09-2002 : Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Entschließungsanträge
Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO