8. Wahlperiode Jonathan ARNOTT
Fraktionen
- 01-07-2014 / 15-10-2014 : Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie - Mitglied
- 16-10-2014 / 19-10-2014 : Fraktionslos
- 20-10-2014 / 01-07-2019 : Fraktion Europa der Freiheit und der direkten Demokratie - Mitglied
Nationale Parteien
- 01-07-2014 / 18-01-2018 : United Kingdom Independence Party (Vereinigtes Königreich)
- 19-01-2018 / 16-04-2019 : Independent (Vereinigtes Königreich)
- 17-04-2019 / 01-07-2019 : The Brexit Party (Vereinigtes Königreich)
Mitglied
- 01-07-2014 / 18-01-2017 : Haushaltsausschuss
- 01-07-2014 / 18-01-2017 : Haushaltskontrollausschuss
- 19-01-2017 / 04-02-2018 : Haushaltsausschuss
- 19-01-2017 / 04-02-2018 : Haushaltskontrollausschuss
- 14-01-2019 / 01-07-2019 : Haushaltsausschuss
Stellvertreter
- 17-12-2018 / 01-07-2019 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO
Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren
Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.