Jan ANDERSSON
Jan ANDERSSON
Schweden

geboren am : , Helsingborg

6. Wahlperiode Jan ANDERSSON

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Arbetarepartiet- Socialdemokraterna (Schweden)

Vorsitzender

  • 24-05-2005 / 14-01-2007 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Stellvertretender Vorsitzender

  • 22-07-2004 / 23-05-2005 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Mitglied

  • 21-07-2004 / 21-07-2004 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 15-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu Japan
  • 24-05-2005 / 15-01-2007 : Konferenz der Ausschussvorsitzenden
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Konferenz der Ausschussvorsitzenden
  • 14-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu Japan

Stellvertreter

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-10-2004 / 08-06-2005 : Nichtständiger Ausschuss zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Stimmerklärungen

07-05-2009 P6_CRE(2009)05-07(4-195)

Stimmerklärungen

07-05-2009 P6_CRE(2009)05-07(4-995)

Stimmerklärungen

07-05-2009 P6_CRE(2009)05-07(4-996)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu der Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

12-02-2009 EMPL_AD(2009)415269 PE415.269v02-00 EMPL
Jan ANDERSSON

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte einnahmenschaffende Projekte

02-12-2008 EMPL_AD(2008)414260 PE414.260v02-00 EMPL
Jan ANDERSSON

STELLUNGNAHME zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon

29-05-2008 EMPL_AD(2008)404795 PE404.795v03-00 EMPL
Jan ANDERSSON

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.