Marie-Hélène AUBERT
Marie-Hélène AUBERT
Frankreich

geboren am : , Nantes

6. Wahlperiode Marie-Hélène AUBERT

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 26-02-2007 : Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - Mitglied
  • 27-02-2007 / 13-07-2009 : Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz - Stellvertretende Vorsitzende

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Les Verts-Europe-Ecologie (Frankreich)

Stellvertretende Vorsitzende

  • 24-06-2007 / 13-07-2009 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Mitglied

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Fischereiausschuss
  • 15-09-2004 / 23-06-2007 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Fischereiausschuss
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Fischereiausschuss

Stellvertreterin

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Entwicklungsausschuss
  • 15-09-2004 / 13-07-2009 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Entwicklungsausschuss
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Entwicklungsausschuss
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

all-activities

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Genehmigung der Fischereitätigkeiten von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft außerhalb der Gemeinschaftsgewässer und den Zugang von Drittlandschiffen zu Gemeinschaftsgewässern

29-01-2008 DEVE_AD(2008)396813 PE396.813v02-00 DEVE
Marie-Hélène AUBERT

STELLUNGNAHME zur sozialen Dimension der Globalisierung 2005/2061(INI)

02-09-2005 DEVE_AD(2005)360061 PE360.061v02-00 DEVE
Marie-Hélène AUBERT

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.