Helmuth MARKOV
Helmuth MARKOV
Deutschland

geboren am : , Leipzig

6. Wahlperiode Helmuth MARKOV

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Schatzmeister

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 04-10-2006 : Partei des Demokratischen Sozialismus (Deutschland)
  • 05-10-2006 / 04-10-2007 : Linkspartei.PDS (Deutschland)
  • 05-10-2007 / 13-07-2009 : DIE LINKE. (Deutschland)

Vorsitzender

  • 01-02-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für internationalen Handel

Mitglied

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 15-09-2004 / 13-07-2009 : Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Ukraine
  • 14-10-2004 / 08-06-2005 : Nichtständiger Ausschuss zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 31-01-2007 / 31-01-2007 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 01-02-2007 / 13-07-2009 : Konferenz der Ausschussvorsitzenden

Stellvertreter

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 15-09-2004 / 13-07-2009 : Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Moldau
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME über den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009

10-09-2008 INTA_AD(2008)409408 PE409.408v02-00 INTA
Helmuth MARKOV

STELLUNGNAHME zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009

10-09-2008 INTA_AD(2008)409413 PE409.413v02-00 INTA
Helmuth MARKOV

STELLUNGNAHME über die Anwendung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr

01-07-2008 TRAN_AD(2008)405841 PE405.841v02-00 TRAN
Helmuth MARKOV

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu Kolumbien und den APS-Plus-Handelspräferenzen

20-10-2008 P6_DCL(2008)0090 Hinfällig
Richard HOWITT Helmuth MARKOV Caroline LUCAS Patrick GAUBERT Renate WEBER
Fristbeginn : 20-10-2008
Fristablauf : 05-02-2009
Anzahl der Unterzeichner : 138 - 09-02-2009

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zur Einrichtung einer Europäischen Energieagentur und zur Schaffung einer wirtschaftlichen Interessengemeinschaft (GIE) für die Bewirtschaftung der Erzeugung und Verteilung elektrischer Energie auf dem Territorium der Europäischen Union

29-11-2006 P6_DCL(2006)0085 Hinfällig
Jacky HÉNIN Helmuth MARKOV Marco RIZZO
Fristbeginn : 29-11-2006
Fristablauf : 15-03-2007
Anzahl der Unterzeichner : 24 - 15-03-2007

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.