Guido SACCONI
Guido SACCONI
Italien

geboren am : , Udine

verstorben am :

6. Wahlperiode Guido SACCONI

Fraktionen

  • 20-07-2004 / 13-07-2009 : Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 20-07-2004 / 28-07-2004 : Uniti nell'Ulivo (Italien)
  • 29-07-2004 / 18-02-2008 : Democratici di Sinistra (Italien)
  • 19-02-2008 / 13-07-2009 : Partito Democratico (Italien)

Vorsitzender

  • 22-05-2007 / 04-02-2009 : Nichtständiger Ausschuss zum Klimawandel

Mitglied

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 15-09-2004 / 13-12-2006 : Delegation für die Beziehungen zu der Volksrepublik China
  • 14-12-2006 / 13-07-2009 : Delegation im Parlamentarischen Kooperationsausschuss EU-Russland
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 10-05-2007 / 21-05-2007 : Nichtständiger Ausschuss zum Klimawandel
  • 22-05-2007 / 13-07-2009 : Konferenz der Ausschussvorsitzenden

Stellvertreter

  • 21-07-2004 / 14-01-2007 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 15-09-2004 / 13-03-2007 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas
  • 15-01-2007 / 30-01-2007 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 31-01-2007 / 13-07-2009 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 14-03-2007 / 13-07-2009 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südosteuropas

all-activities

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)

24-11-2005 ENVI_AD(2005)362658 PE362.658v02-00 ENVI
Guido SACCONI

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Anwesenheitsliste

Die Angaben zur Anwesenheit beruhen auf einem Auszug aus den Protokollen der Plenartagungen der 6. Wahlperiode. Diese Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und betreffen die Dauer des Mandats des Mitglieds im Europäischen Parlament. Es handelt sich um Rohdaten ohne Korrekturen aufgrund entschuldigter Abwesenheit wegen Krankheit, Mutterschafts- oder Elternurlaub, genehmigter Tätigkeiten für Delegationen des Parlaments usw.