7. Wahlperiode Sir Robert ATKINS
Fraktionen
- 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion Europäische Konservative und Reformisten - Mitglied
Nationale Parteien
- 14-07-2009 / 30-06-2014 : Conservative Party (Vereinigtes Königreich)
Mitglied
- 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
- 16-09-2009 / 16-04-2013 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
- 19-10-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zum Palästinensischen Legislativrat
- 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
- 28-03-2012 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
Stellvertreter
- 14-09-2009 / 18-01-2012 : Petitionsausschuss
- 16-09-2009 / 18-10-2009 : Delegation für die Beziehungen zum Palästinensischen Legislativrat
- 16-09-2009 / 27-03-2012 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
- 19-01-2012 / 30-06-2014 : Petitionsausschuss
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Entschließungsanträge
Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren
Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.