Lothar BISKY
Lothar BISKY
Deutschland

geboren am : , Zollbrück

verstorben am :

7. Wahlperiode Lothar BISKY

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 13-03-2012 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Vorsitzender
  • 14-03-2012 / 13-08-2013 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 13-08-2013 : DIE LINKE. (Deutschland)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 20-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Kultur und Bildung
  • 23-01-2012 / 13-08-2013 : Ausschuss für Kultur und Bildung

Mitglied

  • 14-07-2009 / 13-03-2012 : Konferenz der Präsidenten
  • 16-07-2009 / 19-07-2009 : Ausschuss für Kultur und Bildung
  • 19-01-2012 / 22-01-2012 : Ausschuss für Kultur und Bildung

Stellvertreter

  • 16-09-2009 / 13-08-2013 : Delegation für die Beziehungen zur Volksrepublik China

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt

01-07-2013 CULT_AD(2013)508071 PE508.071v02-00 CULT
Helga TRÜPEL

STELLUNGNAHME zu Online-Glücksspielen im Binnenmarkt

29-04-2013 CULT_AD(2013)504088 PE504.088v02-00 CULT
Ivo BELET

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien für transeuropäische Telekommunikationsnetze und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1336/97/EG

27-09-2012 CULT_AD(2012)489644 PE489.644v02-00 CULT
Lorenzo FONTANA

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.