Edward SCICLUNA
Edward SCICLUNA
Malta

geboren am : , Naxxar

7. Wahlperiode Edward SCICLUNA

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 12-03-2013 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 12-03-2013 : Partit Laburista (Malta)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 23-01-2012 / 12-03-2013 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Mitglied

  • 16-09-2009 / 12-03-2013 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
  • 19-01-2012 / 22-01-2012 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 14-03-2012 / 12-03-2013 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
  • 16-09-2009 / 12-03-2012 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südostasiens und der Vereinigung südostasiatischer Staaten (ASEAN)
  • 19-01-2012 / 12-03-2013 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

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Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Stimmerklärungen EN

04-07-2012 P7_CRE(2012)07-04(3-187-000)

Stimmerklärungen EN

03-07-2012 P7_CRE(2012)07-03(2-379-000)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu den zwanzig wichtigsten Anliegen der europäischen Bürger und Unternehmen mit Blick auf die Funktionsweise des Binnenmarkts

01-06-2012 ECON_AD(2012)483705 PE483.705v02-00 ECON
Edward SCICLUNA

STELLUNGNAHME zu dem Entwurf des Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

14-02-2011 ECON_AD(2011)456896 PE456.896v02-00 ECON
Jean-Paul GAUZÈS Edward SCICLUNA

STELLUNGNAHME zur Weiterentwicklung des Beschäftigungspotenzials einer neuen, nachhaltigen Wirtschaft

25-06-2010 ECON_AD(2010)440115 PE440.115v03-00 ECON
Edward SCICLUNA

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission

25-06-2012 ECON_AD(2012)483735 PE483.735v02-00 ECON
Sirpa PIETIKÄINEN

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.