Zbigniew ZIOBRO
Zbigniew ZIOBRO
Polen

geboren am : , Kraków

7. Wahlperiode Zbigniew ZIOBRO

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 28-12-2011 : Fraktion Europäische Konservative und Reformisten - Mitglied
  • 29-12-2011 / 30-06-2014 : Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“ - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 28-12-2011 : Prawo i Sprawiedliwość (Polen)
  • 29-12-2011 / 30-06-2014 : Solidarna Polska (Polen)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Rechtsausschuss
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Rechtsausschuss

Stellvertreter

  • 21-07-2009 / 28-12-2011 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 16-09-2009 / 28-12-2011 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
  • 19-01-2012 / 02-06-2013 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 31-01-2012 / 30-09-2013 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
  • 28-03-2012 / 23-10-2013 : Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche

all-activities

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe

30-04-2013 JURI_AD(2013)508205 PE508.205v02-00 JURI
Zbigniew ZIOBRO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe

26-03-2012 JURI_AD(2012)480514 PE480.514v02-00 JURI
Antonio LÓPEZ-ISTÚRIZ WHITE

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme

21-12-2011 JURI_AD(2011)473811 PE473.811v02-00 JURI
Jan Philipp ALBRECHT

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.