Damien ABAD
Damien ABAD
Frankreich

geboren am : , Nîmes

7. Wahlperiode Damien ABAD

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 16-06-2012 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 16-06-2012 : Nouveau Centre (Frankreich)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Haushaltsausschuss
  • 16-09-2009 / 16-06-2012 : Delegation für die Beziehungen zum Palästinensischen Legislativrat
  • 19-01-2012 / 11-03-2012 : Haushaltsausschuss
  • 12-03-2012 / 16-06-2012 : Ausschuss für internationalen Handel

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
  • 16-09-2009 / 16-06-2012 : Delegation in den Ausschüssen für parlamentarische Kooperation EU-Armenien, EU-Aserbaidschan und EU-Georgien
  • 16-09-2009 / 16-06-2012 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST
  • 17-06-2010 / 30-06-2011 : Sonderausschuss zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013
  • 19-01-2012 / 16-06-2012 : Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Stimmerklärungen EN

20-04-2012 P7_CRE-REV(2012)04-20(5-182-000)

Stimmerklärungen EN

19-04-2012 P7_CRE-REV(2012)04-19(4-240-500)

Stimmerklärungen EN

19-04-2012 P7_CRE-REV(2012)04-19(4-259-500)

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

BERICHT über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt

14-10-2011 A7-0342/2011 PE467.028v03-00 IMCO
Jürgen CREUTZMANN

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität

25-06-2012 INTA_AD(2012)487793 PE487.793v02-00 INTA
Damien ABAD

STELLUNGNAHME zum System der Europäischen Schulen im Jahr 2009

16-06-2011 BUDG_AD(2011)462842 PE462.842v02-00 BUDG
Damien ABAD

STELLUNGNAHME zur Zukunft der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse

05-04-2011 IMCO_AD(2011)440016 PE440.016v03-00 IMCO
Damien ABAD

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zu einer Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung

11-01-2011 IMCO_AD(2011)452595 PE452.595v02-00 IMCO
Jürgen CREUTZMANN

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.