7. Wahlperiode Marta ANDREASEN
Fraktionen
- 14-07-2009 / 22-05-2011 : Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“ - Mitglied
- 23-05-2011 / 26-02-2013 : Fraktion „Europa der Freiheit und der Demokratie“ - Stellvertretende Vorsitzende/Mitglied des Vorstands
- 27-02-2013 / 30-06-2014 : Fraktion Europäische Konservative und Reformisten - Mitglied
Nationale Parteien
- 14-07-2009 / 25-02-2013 : United Kingdom Independence Party (Vereinigtes Königreich)
- 26-02-2013 / 30-06-2014 : - (Vereinigtes Königreich)
Mitglied
- 16-07-2009 / 18-01-2012 : Haushaltskontrollausschuss
- 07-10-2009 / 18-01-2012 : Haushaltsausschuss
- 17-06-2010 / 30-06-2011 : Sonderausschuss zu den politischen Herausforderungen und den Haushaltsmitteln für eine nachhaltige Europäische Union nach 2013
- 19-01-2012 / 30-06-2014 : Haushaltsausschuss
- 19-01-2012 / 30-06-2014 : Haushaltskontrollausschuss
- 19-04-2012 / 23-05-2012 : Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche
- 13-03-2013 / 30-06-2014 : Petitionsausschuss
Stellvertreterin
- 16-07-2009 / 06-10-2009 : Haushaltsausschuss
- 07-10-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
- 08-10-2009 / 31-07-2011 : Sonderausschuss zur Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise
- 08-03-2010 / 18-01-2012 : Petitionsausschuss
- 19-01-2012 / 26-02-2013 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
- 19-01-2012 / 26-02-2013 : Petitionsausschuss
- 28-03-2012 / 18-04-2012 : Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Verfasser(in)
Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Entschließungsanträge
Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren
Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)
**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.