Antonello ANTINORO
Antonello ANTINORO
Italien

geboren am : , Palermo

7. Wahlperiode Antonello ANTINORO

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 23-07-2009 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied
  • 24-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Unione dei Democratici cristiani e dei Democratici di Centro (Italien)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Fischereiausschuss
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern des Mercosur
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Fischereiausschuss

Stellvertreter

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Haushaltsausschuss
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für regionale Entwicklung

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu einer integrierten Meerespolitik – Bewertung der bisherigen Fortschritte und neue Herausforderungen

19-07-2010 PECH_AD(2010)442865 PE442.865v02-00 PECH
Antonello ANTINORO

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.