Charalampos ANGOURAKIS
Charalampos ANGOURAKIS
Griechenland

geboren am : , Bucharest

verstorben am :

7. Wahlperiode Charalampos ANGOURAKIS

Fraktionen

  • 14-10-2009 / 12-05-2014 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-10-2009 / 12-05-2014 : Communist Party of Greece (Griechenland)

Stellvertretender Vorsitzender

  • 20-01-2010 / 12-05-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Indien

Mitglied

  • 11-11-2009 / 19-01-2010 : Delegation für die Beziehungen zu Indien
  • 11-11-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 19-01-2012 / 12-05-2014 : Ausschuss für regionale Entwicklung

Stellvertreter

  • 04-11-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 19-01-2012 / 12-05-2014 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
  • 31-01-2013 / 12-05-2014 : Petitionsausschuss

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zum Europäischen Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik: Beschäftigungs- und sozialpolitische Aspekte im Jahreswachstumsbericht 2013

18-12-2012 REGI_AD(2012)500413 PE500.413v02-00 REGI
Mojca KLEVA KEKUŠ

STELLUNGNAHME zu der Zukunft der regionalen Flughäfen und Luftverkehrsdienste in der EU

06-02-2012 REGI_AD(2012)478364 PE478.364v02-00 REGI
Giommaria UGGIAS

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.