7. Wahlperiode Charalampos ANGOURAKIS
Fraktionen
- 14-10-2009 / 12-05-2014 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Mitglied
Nationale Parteien
- 14-10-2009 / 12-05-2014 : Communist Party of Greece (Griechenland)
Stellvertretender Vorsitzender
- 20-01-2010 / 12-05-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Indien
Mitglied
- 11-11-2009 / 19-01-2010 : Delegation für die Beziehungen zu Indien
- 11-11-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für regionale Entwicklung
- 19-01-2012 / 12-05-2014 : Ausschuss für regionale Entwicklung
Stellvertreter
- 04-11-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
- 19-01-2012 / 12-05-2014 : Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
- 31-01-2013 / 12-05-2014 : Petitionsausschuss
all-activities
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Parlamentarische Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO
Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren
Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.