Wahl des bzw. der nächsten Europäischen Bürgerbeauftragten
Am Dienstag wird das Parlament den Europäischen Bürgerbeauftragten bzw. die Europäische Bürgerbeauftragte bestimmen, wobei sechs Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen.
Die Abstimmung per geheimer Wahl findet am Dienstag statt. Gemäß Artikel 237 der Geschäftsordnung des Parlaments muss ein Kandidat die Mehrheit der von den Abgeordneten abgegebenen Stimmen erhalten, um gewählt zu werden. Wird in den ersten beiden Wahlgängen keiner der Kandidaten gewählt, stehen nur noch die beiden Kandidaten zur Wahl, die im zweiten Wahlgang die höchste Stimmenzahl erhalten haben. Bei Stimmengleichheit wird der Kandidat mit dem höheren Lebensalter ernannt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, alphabetisch aufgelistet, sind:
- Teresa Anjinho (Portugal)
- Emilio De Capitani (Italien)
- Marino Fardelli (Italien)
- Julia Laffranque (Estland)
- Claudia Mahler (Österreich)
- Reinier van Zutphen (Niederlande)
Der Europäische Bürgerbeauftragte ist eine unabhängige und unparteiische Stelle, die Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der EU untersucht. Der Bürgerbeauftragte kann aber auch in Eigeninitiative Ermittlungen aufnehmen.
Während einer öffentlichen Anhörung im Petitionsausschuss am 3. Dezember 2024 befragten die Abgeordneten die Kandidaten zu ihren Prioritäten im Falle einer Wahl. Der oder die neue Europäische Bürgerbeauftragte wird sein bzw. ihr Amt nach einer Vereidigungszeremonie am 27. Februar 2025 im EU-Gerichtshof antreten und eine fünfjährige Amtszeit absolvieren.
Jahresbericht 2023 über die Aktivitäten des EU-Bürgerbeauftragten
In derselben Sitzung am Montag werden die Abgeordneten über einen Bericht über die Arbeit der scheidenden EU-Bürgerbeauftragten Emily O’Reilly im Jahr 2023 debattieren. Die Abstimmung darüber erfolgt am Dienstag. O’Reilly trat ihr Amt erstmals im Juli 2013 an und wurde im Dezember 2019 für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.
Debatte: Montag, 16. Dezember
Abstimmung: Dienstag, 17. Dezember
Verfahren: Wahl des Bürgerbeauftragten