Welche Rolle hat das Europäische Parlament bei der Erstellung des EU-Haushalt?
Das Parlament beschließt den Jahreshaushalt der EU zusammen mit dem Rat. Die jährlichen Haushaltspläne müssen jedoch den Parametern entsprechen, die im siebenjährigen „mehrjährigen Finanzrahmen“ der EU festgelegt sind. Auch zur Annahme dieses langfristigen Haushaltsplans ist die Zustimmung des Parlaments erforderlich.
Das EP spielt auch eine entscheidende Rolle bei der Prüfung der EU-Haushaltsausgaben im Rahmen des jährlichen „Entlastungsverfahrens“.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Rates billigt das EP die Jahresabschlüsse und spricht Empfehlungen zur weiteren Verbesserung der Haushaltsführung aus. Es prüft, ob die Europäische Kommission die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beachtet und die geltenden Ausgabenvorschriften und -regelungen einhält.
Das Parlament erteilt den EU-Organen, dezentralen Agenturen und gemeinsamen Unternehmungen eine gesonderte Genehmigung für die allgemeine Haushaltsführung.