Was geschieht mit Gesetzgebungsverfahren, die am Ende einer Legislaturperiode noch nicht abgeschlossen sind?
Alle Abstimmungen im Plenum, die das Parlament vor den Europawahlen durchführt, bleiben auch in der folgenden Legislaturperiode rechtsgültig. Das bedeutet, dass die neuen MdEP nach den Wahlen die Bearbeitung der Dossiers dort wieder aufnehmen, wo sie unterbrochen wurde, und die Dossiers in die nächste Phase des Entscheidungsprozesses bringen.
Für Rechtsvorschriften, die das Plenum vor den Wahlen nicht erreicht haben, gibt es keinen rechtsgültigen Standpunkt des Parlaments.
Daher sieht die Geschäftsordnung des Parlaments vor, dass die dafür geleistete Arbeit (z. B. im Ausschuss) hinfällig wird. Zu Beginn einer neuen Wahlperiode kann die Konferenz der Präsidenten – der Präsident und die Fraktionsvorsitzenden – jedoch beschließen, die begonnene Arbeit an diesen Dossiers fortzusetzen (Artikel 240 der Geschäftsordnung).