Dienst- und Versorgungsbezüge 

Dienstgehälter

Die Dienstbezüge betragen 38,5 % des Grundgehalts eines Richters des EuGH, wie es im Statut der Europaabgeordneten (Artikel 10) festgelegt ist. Alle MdEP erhalten dieselben Bezüge.

Das monatliche Gehalt eines MdEP beträgt €10.802,91 brutto und €8.419,90 EUR netto nach Abzug von EU-Steuern und Versicherungsbeiträgen (Stand: 1.7.2024). Die Mittel stammen aus dem Haushalt des Parlaments.

Da die Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Abgaben erheben können, hängen die endgültigen Nettobeträge von der Steuerregelung des Herkunftslandes des MdEP ab.

Ruhegehälter

Ehemalige Abgeordnete haben gemäß Artikel 14 des Abgeordnetenstatuts Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn sie 63 Jahre alt werden.

Es beträgt 3,5 % ihres Gehalts für jedes volle Jahr ihrer Amtszeit und ein Zwölftel davon für jeden weiteren vollen Monat, insgesamt jedoch nicht mehr als 70 %. Die Kosten werden aus dem EU-Haushalt bestritten.