EU will geschlechtsspezifisches Lohngefälle verringern
Was unternimmt das Parlament zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles (Gender Pay Gap)?
Obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein Grundprinzip der EU ist und der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bereits vor sechzig Jahren eingeführt wurde, liegt der Stundenlohn von Frauen in der EU durchschnittlich beinahe 13 Prozent unter dem der Männer. Das Europäische Parlament möchte dies ändern.
Die Lohngleichheit wird durch eine EU-Richtlinie geregelt, aber das Parlament hat wiederholt eine Überarbeitung dieser Richtlinie und weitere Maßnahmen gefordert.
Erfahren Sie mehr darüber, wie sich das EU-Parlament für Geschlechtergleichstellung engagiert.
Maßnahmen zur Lohntransparenz
Im März 2023 verabschiedete das Parlament neue Vorschriften über verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz. Mit diesen soll es den Arbeitnehmern erleichtert werden, Gehälter zu vergleichen und bestehende geschlechtsspezifische Lohnunterschiede aufzudecken. Wird in der Lohnberichterstattung ein geschlechtsspezifisches Lohngefälle von mindestens fünf Prozent festgestellt, müssen die Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern eine gemeinsame Lohnbewertung durchführen. Die EU-Mitgliedstaaten müssen Arbeitgebern, die gegen die Vorschriften verstoßen, Sanktionen auferlegen, zum Beispiel Geldstrafen. Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen müssen geschlechtsneutral sein.
Der Rat muss die Vereinbarung noch formell genehmigen, damit die Vorschriften in Kraft treten können.
Bekämpfung der Ursachen ungleicher Bezahlung
Im Jahr 2019 verabschiedete das Parlament die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mit der neue Regelungen für Vaterschafts- und Elternurlaub auf EU-Ebene eingeführt wurden, um die Beschäftigungsquote von Frauen zu erhöhen, Anreize für Väter zu schaffen, familienbezogenen Urlaub zu nehmen sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Chancengleichheit zu fördern.
In einer am 21. Januar 2021 angenommenen Entschließung zur EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter fordern die Abgeordneten die Europäische Kommission auf, einen ehrgeizigen neuen Aktionsplan zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles in den nächsten fünf Jahren vorzulegen, der klare Ziele für die Mitgliedstaaten enthält.
In der Entschließung fordern die Abgeordneten eine jährliche Überprüfung der Umsetzung dieser Richtlinie durch die Kommission. Sie fordern die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, die über die Richtlinie hinausgehen, wie etwa die Förderung flexibler Arbeitszeitregelungen.
Das Parlament spricht sich dafür aus, die traditionelle Zuordnung von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten zu einem bestimmten Geschlecht aufzubrechen und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um Frauen und Mädchen den Zugang zu männerdominierten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen zu erleichtern.
Erfahren Sie mehr über die Definition des geschlechtsspezifischen Lohngefälles und seine Ursachen.
Weibliche Armut bekämpfen
Durch das geschlechtsspezifische Lohngefälle sind Frauen auch öfter von Armut betroffen. Die Abgeordneten fordern daher Maßnahmen gegen die Armut von Frauen. Sie fordern die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Branchen mit einem hohen Frauenanteil und die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei den Rentenansprüchen, da Frauen durchschnittlich 30 Prozent niedrigere Renten erhalten als Männer.
Weitere Informationen
- Pressemitteilung – Rechte der Frauen: EU-Parlamentarier fordern Maßnahmen zur Bekämpfung von Rückschlägen bei der Gleichstellung (13.02.2020, auf Englisch)
- Europäische Kommission: Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter wird in einem neuen Fenster geöffnet
- Studie: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit (auf Englisch)
- Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der EU im Jahr 2021 (auf Englisch) wird in einem neuen Fenster geöffnet