Verstärkung der europäischen Verteidigung: gemeinsamer Waffenkauf
Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat deutlich gemacht, dass die EU ihre Verteidigungsstrategie stärken und die Waffenproduktion beschleunigen muss.
Am 9. Mai einigten sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf ein Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo zur Förderung der EU-Produktion von Munition und Raketen, die sogenannte Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (ASAP). Das Parlament gab am 13. Juli 2023 grünes Licht für eine Finanzierung in Höhe von 500 Millionen Euro. So soll die EU-Industrie dabei unterstützt werden, ihre Kapazitäten auszubauen, damit sie die Lieferungen an die Ukraine erhöhen können. Zudem soll so den EU-Mitgliedstaaten geholfen werden, ihre Vorräte wieder aufzufüllen.
Ausweitung der europäischen Bestände an Verteidigungsgütern
Die Abgeordneten arbeiten außerdem an einer Verordnung zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA). Damit sollen die EU-Mitgliedstaaten bei der gemeinsamen Beschaffung von Verteidigungsgütern wie Waffensystemen, Munition und medizinischer Ausrüstung unterstützt und so die dringendsten und kritischsten Lücken geschlossen werden.
Mit EDIRPA sollen die industrielle und technologische Basis der europäischen Verteidigung gestärkt und die Zusammenarbeit bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern gefördert werden.
Wie wird die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern funktionieren?
Ein Instrument im Wert von 300 Millionen Euro
Im Juni 2023 einigten sich Parlament und Rat auf neue Regeln, die den EU-Mitgliedstaaten Anreize für die gemeinsame Beschaffung von Verteidigungsgütern und die Unterstützung der EU-Verteidigungsindustrie bieten sollen.
Die Abgeordneten unterstützten am 12. September 2023 das Gesetz für ein Instrument zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung (EDIRPA). Das neue Instrument verfügt bis zum 31. Dezember 2025 über ein Budget von 300 Millionen Euro. An gemeinsamen Käufen müssen mindestens drei Mitgliedstaaten beteiligt sein. Das Instrument wird auch Ländern zur Verfügung stehen, die Teil des Europäischen Wirtschaftsraums sind – Island, Liechtenstein und Norwegen.
Prämien für Projekte zur Unterstützung der Ukraine und der Republik Moldau sowie von KMU
Der EU-Beitrag ist auf 15 Prozent des geschätzten Vertragswerts begrenzt. Diese Obergrenze kann jedoch auf 20 Prozent angehoben werden, wenn die Produkte in die Ukraine oder nach Moldau gehen oder wenn mindestens 15 Prozent des Vertrags an ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gehen.
Erfahren Sie mehr darüber, wie das Europäische Parlament die Ukraine unterstützt: