Die Bundesregierung möchte Ihnen das Ankommen und Einleben in Deutschland erleichtern. Dazu gibt es eine Reihe von Angeboten, die Ihnen offenstehen, auch wenn noch nicht klar ist, wie lange Sie in Deutschland bleiben. Ein Integrationskurs hilft Ihnen, sich in Deutschland zurecht zu finden: Sie lernen die deutsche Sprache und das Wichtigste über die deutsche Geschichte, Kultur und Rechtsordnung. Anträge und alles, was Sie dazu wissen müssen, finden Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Außerdem sollten Sie einige Dinge über Deutschland wissen, zum Beispiel über die Geschichte, die Kultur und die Rechtsordnung.
Dafür gibt es in Deutschland extra konzipierte Integrationskurse.
Geflüchtete aus der Ukraine sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet an einem Integrationskurs teilzunehmen. Sie können aber unter Umständen von den Trägern der Grundsicherung und von Ausländerbehörden dazu verpflichtet werden.
Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs:
Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz für alle wichtigen Bereiche des täglichen Lebens und der Arbeitswelt. Dabei geht es zum Beispiel um Themen wie Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung mit Freunden und Nachbarn sowie Situationen im Alltag. Sie erfahren, wie man Briefe in deutscher Sprache schreibt, Formulare ausfüllt, telefoniert oder sich um eine Arbeitsstelle bewirbt. Die Themen variieren, je nachdem welche Kursart Sie besuchen. Nehmen Sie z.B. an einem Elternintegrationskurs teil, werden Themen behandelt, die besonders Eltern interessieren, wie z.B. der Schulbesuch und Betreuungsangebote in Deutschland.
Im Orientierungskurs lernen Sie Deutschland kennen und erfahren das Wichtigste über die Gesetze und die Politik, die Kultur und die jüngere Geschichte Deutschlands.
Mehr Informationen zu Integrationskursen finden Sie hier.
Integrationskurse werden von zugelassenen Bildungseinrichtungen durchgeführt. Sie können sie als Vollzeit- und Teilzeitkurse besuchen.
Mehr Informationen zum Integrationskurs finden Sie hier und zu speziellen Integrationskursen hier.
Bevor Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können, müssen Sie einen Einstufungstest absolvieren. Mit dem Einstufungstest wird ermittelt, welche individuellen Voraussetzungen Sie mitbringen und welche Art von Integrationskurs am besten zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Der Einstufungstest wird vom Kursträger vor Beginn des Kurses durchgeführt.
Als Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde.
Bitte fügen Sie den entsprechenden Nachweis bei Ihrer Anmeldung in Kopie bei. Wenn Sie den Antrag online stellen, laden Sie den Nachweis bitte an der entsprechenden Stelle hoch.
Dokumentenliste für eine Anmeldung zum Integrations- oder Berufssprachkurs
- Reisepass oder ukrainische ID-Karte
- Aufenthaltstitel oder Anlaufbescheinigung, Fiktionsbescheinigung, Meldebescheinigung
- Antrag auf Berechtigung
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an BAMF-NAvI oder einen Integrationsträger vor Ort.
So beantragen Sie einen Integrationskurs
Schritt 1: Sie müssen eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen
Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Sie können sich auch direkt an eine Bildungseinrichtung wenden, die Integrationskurse anbietet. Dort wird man Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags helfen. Sie können die Zulassung zum Integrationskurs schriftlich per Post oder on-line beantragen.
Online beantragen
Wenn Sie die Zulassung online beantragen möchten, klicken Sie auf den Link unten. Der Antragsassistent führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Für den Online-Antrag brauchen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, mit dem Sie sich bei bundID authentifizieren müssen:
Zulassung zum Integrationskurs online beantragen
Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen
Fahrtkostenzuschuss online beantragen
Wenn Sie nichts davon besitzen, stellen Sie den Antrag schriftlich per Post.
Schriftlich beantragen
Sie können das Formular wahlweise im Bundesportal ausfüllen.
Offline-Antrag – Zulassung zum Integrationskurs
Offline-Antrag – Fahrtkostenzuschuss
oder
Sie können das Formular von der Seite des BAMF herunterladen und ausfüllen
PDF-Antrag – Zulassung zum Integrationskurs PDF, 246 KB, barrierefrei PDF, 246 KB, barrierefrei
PDF-Antrag – Fahrtkostenzuschuss PDF, 80 KB, barrierefrei PDF, 80 KB, barrierefrei
Drucken Sie das Formular in jedem Fall aus und unterschreiben Sie es. Senden Sie das Formular dann zusammen mit den Kopien Ihrer erforderlichen Unterlagen an die Regionalstelle des BAMF, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Regionalstelle des BAMF finden
Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen. Sie bekommen dann einen Berechtigungsschein per Post zugeschickt. Dieser ist Ihre Teilnahmeerlaubnis, mit der Sie sich so bald wie möglich an eine Bildungseinrichtung wenden, die Integrationskurse anbietet.
Schritt 2: Sie melden sich bei einer Bildungseinrichtung an, die Integrationskurse anbietet
Wenn Ihr Antrag erfolgreich war, schickt Ihnen das BAMF einen Berechtigungsschein per Post. Dieser Berechtigungsschein ist Ihre Teilnahmeerlaubnis. Wenden Sie sich so bald wie möglich an eine Bildungseinrichtung in Ihrer Nähe, die Integrationskurse anbietet.
Geben Sie dort Ihren Berechtigungsschein ab. Die Bildungseinrichtung wird Ihnen helfen, einen passenden Kurs auszuwählen. Außerdem wird sie Ihnen sagen, wann der nächste Kurs beginnt.
Linksammlung
BAMF-Regionalstelle, Integrationskurse und Kursorte finden
FAQ zu Online-Leistungen des Bereichs Integrationskurse auf dem Hilfsportal Germany4Ukraine für Flüchtlinge aus der Ukraine PDF, 186 KB, nicht barrierefrei
PDF, 186 KB,
nicht barrierefrei
Am Ende des Sprachkurses absolvieren Sie die Prüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ). Den Orientierungskurs schließen Sie mit dem Abschlusstest "Leben in Deutschland" ab. Wenn Sie die Sprachprüfung mit dem Ergebnis B1 und den Test "Leben in Deutschland" erfolgreich abschließen, erhalten Sie das "Zertifikat Integrationskurs".
Die Teilnahme am Integrationskurs ist in der Regel kostenpflichtig. Unter bestimmten Bedingungen (z.B. beim Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Bürgergeld), nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld) oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Hilfe zum Lebensunterhalt oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind) können die Kosten jedoch übernommen werden. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Der Antrag kann auch online über das Bundesportal gestellt werden. Den Link dazu finden Sie weiter unten auf der Seite unter „Kostenbefreiung für den Integrationskurs beantragen“.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren (bzw. drei Jahren bei einem Spezialkurs) ab Ausstellung Ihrer Teilnahmeberechtigung erfolgreich an einem allgemeinen Integrationskurs teilgenommen haben (Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ mit mindestens Niveau B1 und Erreichen der notwendigen Punktzahl im Test „Leben in Deutschland“) können Sie auf Antrag die Hälfte des von Ihnen gezahlten Kostenbeitrages zurückerhalten.
Ja, wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen und wenn Sie von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit oder vom Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden. Sie können einen Zuschuss zu den Fahrtkosten vor Kursbeginn beantragen, wenn Ihr Fußweg zum Kursort mindestens 3,0 Kilometer beträgt.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Kinder können im Rahmen der vorhandenen Angebote während des Integrationskurses in der Nähe der Eltern beaufsichtigt werden, wenn für diese Kinder kein regulärer KiTa-Platz genutzt werden kann und die Kinder noch nicht schulpflichtig sind.
Dafür gibt es das Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ des Europäischen Sozialfonds Plus, gefördert vom BMFSFJ und dem BMI mit einer Laufzeit von Anfang 2024 bis Ende 2026. Die Beaufsichtigung ist kostenlos.
Passende Angebote finden Sie mit Hilfe des BAMF-NAvI und der Eingabe des Wunschortes.