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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Betriebe des Baugewerbes, in denen die ganzjährige Beschäftigung zu fördern ist (Baubetriebe-Verordnung)
§ 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. November 1980 in Kraft.
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