Die Satzung soll Bestimmungen enthalten:
- 1.
über den Eintritt und Austritt der Mitglieder,
- 2.
darüber, ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind,
- 3.
über die Bildung des Vorstands,
- 4.
über die Voraussetzungen, unter denen die Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse.