EU-Fonds
Die Europäische Union setzt Fonds als Instrumente ein, um bestimmte Unions-Politiken mit finanzieller Unterstützung voranzutreiben. Die Fonds mit einer Laufzeit von jeweils sieben Jahren sind auf die Dauer des mehrjährigen Finanzrahmens der EU ausgelegt (aktuell 2021-2027).
Im Rahmen der Schengen-Assoziierung beteiligt sich Liechtenstein an den Schengen-Fonds im Bereich Aussengrenzen und Visa. Die Fonds verfolgen das Ziel, ein hohes Mass an Sicherheit in der EU herbeizuführen, den freien Personenverkehr innerhalb der EU zu ermöglichen, illegale Migration zu bekämpfen und den legalen Reiseverkehr zu erleichtern. Dabei sollen diejenigen Schengen-Staaten, welche aufgrund ausgedehnter See- und/oder Landgrenzen sowie bedeutender internationalen Flughäfen hohe Aufwände für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, solidarisch unterstützt werden. Von einer wirksamen, integrierten Grenzverwaltung an den Schengen-Aussengrenzen profitiert auch ein Binnenland wie Liechtenstein.
2014-2020: Fonds für die innere Sicherheit (ISF-Grenzen)
Der Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (Internal Security Fund; ISF-Grenzen) wurde für den Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Er war das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds. Im Rahmen des ISF-Grenzen wurden – wie zuvor beim Aussengrenzenfonds – Schengen-Staaten, die hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, mit projektgebundenen Mitteln unterstützt.
Die Finanzausstattung für die Durchführung des Fonds betrug 2,76 Mrd. Euro. Obwohl der ISF-Grenzen als Solidaritätsfonds insbesondere für den Schutz der Aussengrenzen ausgestaltet wurde, hatte auch Liechtenstein als Binnenstaat ohne Schengen-Aussengrenzen Anrecht auf Fördermittel. Diese konnten zielgerichtet eingesetzt werden, v.a. für die Implementierung von EU-Informationssystemen (Schengener Informationssystem [SIS], Einreise-/Ausreisesystem [EES], Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem [ETIAS]), für die Finanzierung eines Grenzschutzexperten, der das Schweizer Grenzwachtkorps bei Aktivitäten zum Schutz der Schengen-Aussengrenzen unterstützte, sowie für die Deckung der Verwaltungskosten in Liechtenstein zur Umsetzung des nationalen Programms. Über die sieben Jahre Laufzeit des Fonds beteiligte sich Liechtenstein mit insgesamt 1,1 Mio. Euro.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 515/2014 (ISF-Grenzen)
- Verordnung (EU) Nr. 514/2014 (Horizontale Verordnung)
- Zusatzvereinbarung
Grundlagendokumente
Publizität
2021-2027: Border Management and Visa Instrument (BMVI-Fonds)
Da der ISF-Grenzen im Jahr 2020 das Ende seiner Laufzeit erreicht hat (laufende Projekte sind jedoch noch bis 2023 förderfähig), wurde im Rahmen des neuen mehrjährigen Finanzrahmens der EU 2021-2027 ein Nachfolgeinstrument – das Instrument für die finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (Border Management and Visa Instrument; BMVI-Fonds) etabliert. Auch an diesem hat sich Liechtenstein im Rahmen seiner Assoziierung an Schengen/Dublin zu beteiligen. Der BMVI-Fonds ist Teil des Fonds für integrierte Grenzverwaltung und dient der Weiterentwicklung der gemeinsamen Visumpolitik und der Sicherstellung einer integrierten Grenzverwaltung an den Schengen-Aussengrenzen. Der Umfang des BMVI-Fonds beläuft sich auf rund 6,3 Mrd. Euro für den Zeitraum von sieben Jahren.
Rechtsgrundlagen
Links
- Border Management and Visa Instrument (2021-2027)
- A visual glimpse into the new 2021-2027 migration, borders and internal security funds Funding publications
- YouTube: New EU funds in the areas of migration and security 2021-2027