Regelungsvorhaben
Eins-zu-eins-Umsetzung der UTP-Richtlinie im AgrarOLkG
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Auf eine Verlängerung der Befristung des erweiterten Anwendungsbereichs im AgrarOLkG über den 01.05.2025 hinaus ist zu verzichten.
Die Verbotsklauseln des AgrarOLkG sollten in Zukunft in keinem Fall auf Großunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 350 Mio. Euro angewandt werden.
Die im nationalen Gesetzgebungsverfahren ergänzend generell verbotenen Klauseln müssen unter den in der UTP-Richtlinie geregelten Voraussetzungen wieder zwischen allen Vertragspartnern größenunabhängig vereinbart werden können.
Der Gesetzgeber sollte unbedingt auf gesetzliche Eingriffe in die Preissetzungsfreiheit in der Lieferkette verzichten.
Die Gewährleistung von mehr Preistransparenz gegenüber den Verbrauchern hinsichtlich der Kostenverteilung in der Wertschöpfungskette wird abgelehnt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11948 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]