Regelungsvorhaben
Recht auf Reparatur: Schutz der Interessen von Händlern; keine Auferlegung von Herstellerpflichten
Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Anwendungsbereich des neuen Recht auf Reparatur sollte mit Ökodesignvorgaben verknüpft bleiben; Händler dürfen keine Herstellerpflichten auferlegt werden; sie sollen nicht erster Adressat des Rechts auf Reperatur sein; dieses muss rechtsicher ausgestaltet und mit klarer Frist versehen werden; der Verbraucher soll in seinem Wahlrecht zwischen Neulieferung und Reparatur nicht beschränkt werden und eine unverhältnismäßige Ausweitung der Haftung von Händlernt vermieden werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]