Regelungsvorhaben

Recht auf Reparatur: Schutz der Interessen von Händlern; keine Auferlegung von Herstellerpflichten

Angegeben von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 28.06.2024

Beschreibung:
Anwendungsbereich des neuen Recht auf Reparatur sollte mit Ökodesignvorgaben verknüpft bleiben; Händler dürfen keine Herstellerpflichten auferlegt werden; sie sollen nicht erster Adressat des Rechts auf Reperatur sein; dieses muss rechtsicher ausgestaltet und mit klarer Frist versehen werden; der Verbraucher soll in seinem Wahlrecht zwischen Neulieferung und Reparatur nicht beschränkt werden und eine unverhältnismäßige Ausweitung der Haftung von Händlernt vermieden werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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