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„Bargeld zählt!“ e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R007195
- Ersteintrag: 07.01.2025
- Letzte Änderung: leer
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o ZV Bäckerhandwerk Neustädtische Kirchstraße 7a10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491727760749
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E-Mail-Adressen:
- info@bargeld-zaehlt.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Dr. Friedemann Berg
- Dipl. Ing. Oliver Krist
- Thomas Rose
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Gesamtzahl der Mitglieder:
9 Mitglieder am 20.12.2024, davon:
- 5 natürliche Personen
- 4 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (8):
Parlamentarisches Verfahren; EU-Gesetzgebung; Kultur; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Bank- und Finanzwesen; Handel und Dienstleistungen; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Bargeld ist ein öffentliches Gut und in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel. Der Verband Bargeld zählt! e. V. setzt sich dafür ein, dass Bargeld auch in Zukunft wesentlicher Teil der Bezahllandschaft bleibt.
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Bargeldschutzgesetz
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Beschreibung:
1. Verpflichtung des Handels zur Annahme von Bargeld: Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel in Deutschland und muss daher in allen Geschäften, Dienstleistungsunternehmen und öffentlichen Einrichtungen akzeptiert werden. 2. Sicherstellung des Zugangs zu Bargeld: Es muss gewährleistet sein, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in angemessener Entfernung Zugang zu Bargeld haben, sowohl für Einzahlungen als auch für Abhebungen. 3. Begrenzung der Gebühren für Bargeldtransaktionen: Die Gebühren für den Bezug und die Einzahlung von Bargeld müssen reguliert werden, um sicher zustellen, dass sie für Unternehmen und Privatpersonen erschwinglich bleiben.
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Kultur [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412200112 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.12.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.
Keine Angaben, da noch kein Geschäftsjahr vollständig abgeschlossen wurde.