Umweltbericht

    Die Ausbau­maßnahmen aus dem Netz­entwicklungs­plan bringen in der Umsetzung Aus­wirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umwelt­belastungen das sein können, hält die Bundes­netz­agentur in einem Umwelt­bericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umwelt­prüfung.

    Teilnehmerin einer Veranstaltung betrachtet Poster zum Umweltbericht

    Zur Vorbe­reitung eines Bundes­bedarfs­plans führt die Bundes­netz­agentur eine Strategische Umwelt­prüfung (SUP) durch. Darin werden die Maß­nahmen des zweiten Entwurfs des Netz­entwicklungs­plans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraus­sichtlichen Umwelt­auswir­kungen dieser Maß­nahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.

    Die SUP beginnt mit der Fest­legung des Untersuchungs­rahmens. Dieser legt fest, welchen Umfang und Detaillierungs­grad die SUP auf­weisen muss. Außerdem gibt er die Methode vor, anhand der die Bundes­netz­agentur den Entwurf des Umwelt­berichts prüft. An der Festlegung des Unter­suchungs­rahmens beteiligt die Bundes­netz­agentur Behörden, deren umwelt- und gesundheits­bezogener Aufgaben­bereich durch den Bundes­bedarfs­plan berührt wird.

    Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2025-2037/2045

    Die Methode, mit der die Bundes­netz­agentur die SUP durch­führt, wurde für den Umwelt­bericht zur Bedarfs­ermittlung 2019-2030 grund­legend über­arbeitet. Sie wurde wegen fach­licher Erkenntnisse minimal an­gepasst.

    Die Methode der Präferenzraum­ermittlung ist wegen der aktuellen Unsicher­heiten noch im Entwurf des Untersuchungs­rahmens enthalten. Sie würde allerdings nur dann auch Anwendung finden, wenn im Netz­entwicklungs­plan Maßnahmen enthalten sein sollten, für die ein Präferenz­raum zu ermitteln wäre, und darüber hinaus auch die derzeit noch immer angestrebte gesetzliche Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 (RED III) und damit auch die darin vorgesehene Ausweisung von Infrastruktur­gebieten wider Erwarten nicht zustande kommen sollte.

    Der Prozess der Bedarfsermittlung wird in diesem Jahr zum achten Mal durchgeführt.

    Öffentlichkeitsbeteiligung bis 14. Februar 2025

    Sie können bis zum 14. Februar 2025 zum Entwurf der Fest­legung des Unter­suchungs­rahmens Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Onlineformular.

    Alternativ sind auch Stellung­nahmen per E-Mail möglich an ur-bbp-2025@bnetza.de sowie per Post an die Bundesnetzagentur, Stichwort: Untersuchungs­rahmen 2025-2037/2045, Postfach 80 01, 53105 Bonn.

    Die Bürgerservice-Hotline können Sie unter 0800 638 9 638 oder info@netzausbau.de erreichen.

    An der Fest­legung des Unter­suchungs­rahmens beteiligt die Bundes­netz­agentur unter anderem Behörden, deren umwelt- und gesundheits­bezogener Aufgaben­bereich durch den Bundes­bedarfs­plan berührt werden könnte. Nach Auswertung der ein­gegangenen Stellung­nahmen wird der Entwurf über­arbeitet und anschließend der Untersuchungs­rahmen festgelegt.

    Die Bundes­netz­agentur wird mit der Fest­legung des Unter­suchungs­rahmens die Stellung­nahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht wider­sprochen haben. Sonstige Stellung­nahmen werden nur ver­öffentlicht, wenn ihre Verfasser im Online­formular einer voll­ständigen Veröffentlichung aus­drücklich zugestimmt haben. Eingangs­bestätigungen für über­mittelte Stellungnahmen versendet die Bundes­netz­agentur nicht.

    Ältere Umwelt­berichte

    Die vorherigen Umwelt­berichte, deren Entwürfe und Gutachten können Sie im Archiv herunterladen.

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