Umweltbericht
Die Ausbaumaßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan bringen in der Umsetzung Auswirkungen auf die Umwelt mit sich. Welche Umweltbelastungen das sein können, hält die Bundesnetzagentur in einem Umweltbericht fest. Dieser dokumentiert das Ergebnis einer Strategischen Umweltprüfung.
Zur Vorbereitung eines Bundesbedarfsplans führt die Bundesnetzagentur eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durch. Darin werden die Maßnahmen des zweiten Entwurfs des Netzentwicklungsplans (NEP) geprüft. In der SUP werden die voraussichtlichen Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen ermittelt, beschrieben und bewertet.
Die SUP beginnt mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens. Dieser legt fest, welchen Umfang und Detaillierungsgrad die SUP aufweisen muss. Außerdem gibt er die Methode vor, anhand der die Bundesnetzagentur den Entwurf des Umweltberichts prüft. An der Festlegung des Untersuchungsrahmens beteiligt die Bundesnetzagentur Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt wird.
Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2025-2037/2045
Die Methode, mit der die Bundesnetzagentur die SUP durchführt, wurde für den Umweltbericht zur Bedarfsermittlung 2019-2030 grundlegend überarbeitet. Sie wurde wegen fachlicher Erkenntnisse minimal angepasst.
Die Methode der Präferenzraumermittlung ist wegen der aktuellen Unsicherheiten noch im Entwurf des Untersuchungsrahmens enthalten. Sie würde allerdings nur dann auch Anwendung finden, wenn im Netzentwicklungsplan Maßnahmen enthalten sein sollten, für die ein Präferenzraum zu ermitteln wäre, und darüber hinaus auch die derzeit noch immer angestrebte gesetzliche Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 (RED III) und damit auch die darin vorgesehene Ausweisung von Infrastrukturgebieten wider Erwarten nicht zustande kommen sollte.
Der Prozess der Bedarfsermittlung wird in diesem Jahr zum achten Mal durchgeführt.
Öffentlichkeitsbeteiligung bis 14. Februar 2025
Sie können bis zum 14. Februar 2025 zum Entwurf der Festlegung des Untersuchungsrahmens Stellung nehmen. Bitte nutzen Sie dafür vorzugsweise unser Onlineformular.
Alternativ sind auch Stellungnahmen per E-Mail möglich an ur-bbp-2025@bnetza.de sowie per Post an die Bundesnetzagentur, Stichwort: Untersuchungsrahmen 2025-2037/2045, Postfach 80 01, 53105 Bonn.
Die Bürgerservice-Hotline können Sie unter 0800 638 9 638 oder info@netzausbau.de erreichen.
An der Festlegung des Untersuchungsrahmens beteiligt die Bundesnetzagentur unter anderem Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Bundesbedarfsplan berührt werden könnte. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und anschließend der Untersuchungsrahmen festgelegt.
Die Bundesnetzagentur wird mit der Festlegung des Untersuchungsrahmens die Stellungnahmen von Behörden veröffentlichen, sofern diese einer Publikation nicht widersprochen haben. Sonstige Stellungnahmen werden nur veröffentlicht, wenn ihre Verfasser im Onlineformular einer vollständigen Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben. Eingangsbestätigungen für übermittelte Stellungnahmen versendet die Bundesnetzagentur nicht.
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