Förderungen und Preise

Informationen und rechtliche Grundlagen

Die Förderprogramme dienen einer klaren Fokussierung der strategischen Ziele der WISS 2030 und garantieren einen möglichst effektiven Einsatz der verfügbaren Mittel. Die darin entwickelten Fördermaßnahmen sind die Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln. Bei Bedarf können diese laufend weiterentwickelt, ergänzt oder erneuert werden.

In den Programmen werden die Ziele und Erfordernisse festgelegt:

  • Programm 1: Stärkung der FTI-Struktur
  • Programm 2: Kooperative und einzelbetriebliche FTI-Projekte
  • Programm 3: Auf- und Ausbau von Infrastruktur für Forschung  und Entwicklung (derzeit in Ausarbeitung)
  • Programm 4: (Ko)-Finanzierungen zu Bundes- und EU-Programmen (derzeit in Ausarbeitung)

Im Rahmen von Ausschreibungen werden gezielt Schwerpunkte in bestimmten Themenbereichen im Rahmen der WISS 2030 gesetzt. Alle Informationen zu aktuellen Ausschreibungen finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

  • FTI-Rahmenrichtlinie (AGVO) 2023 bis 2027
  • Allgemeine Richtlinie für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes