Die Schweiz beteiligt sich am Instrument für finanzielle Unterstützung im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (BMVI) im Rahmen ihres Assoziierungsabkommens mit Schengen. Das BMVI wurde im Rahmen des Fonds für die integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021-2027 eingerichtet. Es ist das Nachfolgeinstrument des Fonds für die innere Sicherheit (ISF-Grenze, 2014-2020) und des Aussengrenzenfonds (AFG, 2007-2013). Wie seine Vorgänger soll auch das BMVI Schengen-Staaten unterstützen, die besonders weitläufige Land- und Seegrenzen haben oder über grosse internationale Flughäfen verfügen, indem es ihnen finanzielle Beiträge zur Projektfinanzierung bereitstellt. Diese Schengen-Staaten tragen eine hohe finanzielle Last, da sie für den Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raums verantwortlich sind.
Das BMVI zielt darauf ab, einen wirksamen integrierten Schutz der EU-Aussengrenzen zu gewährleisten, der ein hohes Mass an innerer Sicherheit bietet und gleichzeitig den freien Personenverkehr innerhalb der EU aufrechterhält.
Für das BMVI sind über einen Zeitraum von sieben Jahren 6,24 Milliarden Euro vorgesehen. Dieses Instrument stellt eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar, welche die Schweiz übernommen hat und umsetzt. Die Schweiz beteiligt sich seit dem 1. August 2024 offiziell am BMVI.
Da das BMVI eine Einrichtung der EU und die Schweiz nicht Mitglied derselben ist, mussten die notwendigen Regeln für die Beteiligung der Schweiz an diesem Instrument in einer Zusatzvereinbarung festgelegt werden. Diese enthält insbesondere die Höhe der finanziellen Beteiligung der Schweiz am Instrument. Es handelt sich um eine Zusatzvereinbarung, wie sie die Schweiz bereits im Hinblick auf ihre Beteiligung am ISF-Grenze oder an dessen Vorgängerfonds, dem Aussengrenzenfonds, abgeschlossen hat.
In der Schweiz ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Umsetzung des BMVI verantwortlich und zuständig für alle Fragen zur Projekteinreichung.
Programm
Das Hauptziel des BMVI ist es, eine solide und wirksame integrierte europäische Grenzverwaltung an den Aussengrenzen sicherzustellen und damit dazu beizutragen, ein hohes Mass an innerer Sicherheit in der Union zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Personenverkehr innerhalb der Union unter uneingeschränkter Einhaltung des einschlägigen Besitzstands der Union und der internationalen Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten, die sich aus internationalen Instrumenten, deren Vertragspartei sie sind, ergeben, zu wahren.
Im Rahmen dieses Hauptziels verfolgt das BMVI die folgenden spezifischen Ziele:
Spezifisches Ziel 1: Unterstützung einer wirksamen europäischen integrierten Grenzverwaltung an den Schengen-Aussengrenzen. Dies wird durch die Zusammenarbeit von Frontex und den für die Grenzverwaltung zuständigen nationalen Behörden erreicht. Ziel ist es, legale Grenzübertritte zu erleichtern, illegale Einwanderung und grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern und die Migrationsströme wirksam zu steuern.
Spezifisches Ziel 2: Unterstützung der gemeinsamen Visumpolitik, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ausstellung von Visa zwischen den Schengen-Staaten zu gewährleisten. Dies soll den legalen Reiseverkehr erleichtern und gleichzeitig Risiken im Bereich Migration und Sicherheit vorbeugen.
Letzte Änderung 20.11.2024