Keuchhusten (Pertussis)

Keuchhusten ist eine hochansteckende Infektionskrankheit der Atemwege, die wochenlang andauern kann und sich typischerweise durch starke Hustenanfälle äußert. Es können Personen aller Altersgruppen erkranken. Für Säuglinge ist das Risiko eines schweren, potentiell tödlichen Verlaufs besonders hoch.

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Keuchhusten wird durch das Bakterium Bordetella pertussis hervorgerufen. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfchen in der Atemluft von Mensch zu Mensch (z.B. durch Niesen, Husten oder Sprechen).  

Beim Vollbild der Erkrankung kommt es nach einer anfänglichen Phase mit unspezifischen, erkältungsähnlichen Symptomen zu einem wochenlang dauernden, quälenden Husten, der anfallsartig in Erscheinung treten kann. Der Husten kann dabei auch nachts auftreten und von Erbrechen begleitet werden. Zusätzlich können verschiedene Komplikationen, wie zum Beispiel eine Lungen- und Mittelohrentzündung, auftreten. Nach der akuten Phase klingt der Husten über Wochen allmählich ab.

Antibiotika können den Krankheitsverlauf nur dann positiv beeinflussen, wenn sie rechtzeitig, d.h. früh genug, eingenommen werden.

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Keuchhusten-Impfung

Die Keuchhusten-Impfung ist allgemein empfohlen. Sie steht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im kostenfreien Impfprogramm zur Verfügung.

In der Regel erfolgt die, aus 3 Impfungen bestehende, Grundimmunisierung gegen Keuchhusten im Rahmen der 6-fach-Impfung im Säuglingsalter (im 3., 5. und 11. bis 12. Lebensmonat).

Aufgrund der aktuellen Keuchhusten-Situation (siehe AGES) sollte die 1. Auffrischungsimpfung im 6. Lebensjahr (bevorzugt noch vor Schuleintritt) erfolgen. Nach 5 Jahren, spätestens im 14. bis 15. Lebensjahr (8. Schulstufe), sollte die 2. Auffrischungsimpfung erfolgen. Anschließend sind weitere Auffrischungsimpfungen derzeit alle 5 Jahre empfohlen.

Aufgrund des hohen Risikos eines schweren Verlaufs bei Säuglingen ist die Impfung für Säuglinge, Schwangere (Nestschutz) und Personen im Umfeld von Säuglingen besonders wichtig.

Säuglinge sollten die 1. Impfung ehestmöglich im 3. Lebensmonat erhalten.

Die Impfung in der Schwangerschaft wird bevorzugt in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche und unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung gegen Keuchhusten empfohlen. Durch die Impfung in der (bzw. in jeder) Schwangerschaft erhält das Neugeborene einen Nestschutz gegen Keuchhusten, sodass es in der Regel bis zum empfohlenen Zeitpunkt der 1. Impfung geschützt ist.

Für einen entsprechenden Schutz sind lebenslang regelmäßige Auffrischungsimpfungen empfohlen.

Weder die Impfung noch eine durchgemachte Erkrankung an Keuchhusten hinterlassen einen lebenslangen Schutz, sodass lebenslang regelmäßige Auffrischungsimpfungen empfohlen sind (siehe oben).

Die Impfung erfolgt im Rahmen von Mehrfachimpfungen.

Dabei kommen

  • 3-fach- (Keuchhusten, Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus)),

  • 4-fach- (zusätzlich zur 3-fach-Impfung: Kinderlähmung (Poliomyelitis)) oder

  • 6-fach-Impfstoffe (zusätzlich zur 4-fach-Impfung: Hepatitis B, Haemophilus influenzae B) zur Anwendung.

Keuchhusten ist in Österreich meldepflichtig.

Die Keuchhusten-Impfung erhält man:

  • Bei vielen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, zum Beispiel Allgemeinmedizinerinnen und -medizinern und Kinderärztinnen und -ärzten
  • Je nach Bundesland teilweise auch in Einrichtungen der Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate (z.B. Gesundheitsämter)

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