Datenschutzgesetzgebung in der SchweizEU sorgt für gute Stimmung vor Davoser Treffen
Brüssel anerkennt den Schweizer Datenschutz als gleichwertig mit seinen eigenen Regeln – eine gute Nachricht für Firmen, die Daten in der Schweiz verarbeiten.
Die Nachricht bestätigt das Tauwetter zwischen der Schweiz und der EU. Brüssel sieht die neue Schweizer Datenschutzgesetzgebung als gleichwertig mit den verschärften Regeln in der EU. Ohne diese sogenannte Äquivalenzerklärung hätten Unternehmen nicht mehr ohne weiteres Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in die Schweiz transferieren und dort verarbeiten können. Firmen wären womöglich abgewandert.
Die Schweiz musste lange auf diesen Entscheid warten. Nach dem Abbruch beim Rahmenabkommen drohte die Äquivalenzerklärung beim Datenschutz zum Kollateralschaden der Verstimmung zwischen Brüssel und Bern zu werden. Ähnlich wie die Gleichwertigkeitsanerkennung für den Schweizer Börsenplatz, die Brüssel als Druckmittel verweigert hatte. EU-Beamte bestritten allerdings am Montag, dass beim Datenschutz eine politische Verknüpfung Thema gewesen sei.
Zusammen mit Kanada und Israel
Tatsächlich hat die EU-Kommission die Datenschutzäquivalenz der Schweiz im Paket mit zehn anderen Drittstaaten von Kanada über Neuseeland bis Israel anerkannt. Die Entscheidung kommt verspätet, weil der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems zweimal erfolgreich gegen ähnliche Äquivalenzerklärungen zwischen der EU und den USA geklagt hatte. Die EU-Kommission musste zuerst die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs analysieren und berücksichtigen, um eine weitere Blamage zu vermeiden.
Aus der Verzögerung ist der Schweiz kein Nachteil entstanden, weil die bisherige Vereinbarung weiterhin in Kraft geblieben ist. Diese basierte noch auf den alten Schweizer Datenschutzregeln von 2000, also vor dem eigentlichen Start des Internetzeitalters. Die EU hat mit ihrer Datenschutzverordnung von 2016 einen globalen Standard gesetzt – mit Leitplanken für den Umgang mit sensiblen persönlichen Daten über das Recht auf Vergessen bis hin zu massiven Strafen für Firmen bei Verstössen.
Prinzip autonomer Nachvollzug
Nach dem Prinzip des autonomen Nachvollzugs hat die Schweiz wichtige Teile der EU-Verordnung übernommen. Die Äquivalenzentscheidung sei nach rein rechtlichen Kriterien erfolgt, so EU-Beamte. Es gehe dabei nicht darum, das EU-Recht eins zu eins zu übernehmen, sondern gleichwertige Regeln vorweisen zu können. In einer grossen Reform habe die Schweiz wichtige Aspekte berücksichtigt, also etwa die Macht und Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gestärkt.
Die gute Nachricht aus Brüssel kommt rechtzeitig vor einer Reihe von bilateralen Treffen am Rande des Weltwirtschaftsforums in Davos. Nebst einem Meeting von Bundespräsidentin Viola Amherd mit EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen ist ein weiteres Gespräch zwischen Aussenminister Ignazio Cassis und Maros Sefcovic vorgesehen, dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission. Wirtschaftsminister Guy Parmelin dürfte zudem mit der neuen EU-Forschungskommissarin Iliana Ivanona über die Schweizer Vollassoziierung bei Horizon Europe reden. Und sich – zusammen mit Albert Rösti – mit dem deutschen Amtskollegen Robert Habeck über ein Stromabkommen austauschen.
Ursula von der Leyens Sprecher warnte am Montag allerdings vor zu hohen Erwartungen. Tatsächlich dürften die Verhandlungen zum neuen bilateralen Paket erst im März beginnen. Der mehrfache Austausch am Rande von Davos ist aber ein Indiz, dass sowohl bei der Schweiz als auch auf EU-Seite Interesse besteht, die Beziehung wieder aktiver zu pflegen.
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