Anlaufstelle für Opferschutz
Land Tirol verzichtet auf Einwand der Verjährung
Stärkung rechtlicher Ansprüche von Missbrauchsopfern
Mit Beschluss eines entsprechenden Gesetzes verzichtet das Land Tirol bei der Entschädigung von Missbrauchsopfern in Tiroler Heimen unter bestimmten Voraussetzungen auf die Einrede der Verjährung.
Dieses neue Gesetz zum Verjährungsverzicht gegenüber Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt (Gesetz über den Verzicht des Landes Tirol auf die Einrede der Verjährung gegenüber Opfern von psychischer, physischer oder sexualisierter Gewalt in Heimen der Jugendwohlfahrt) tritt nach Beschluss des Tiroler Landtages mit 15. Oktober 2020 in Kraft.
Personen, denen in Kinder- oder Jugendheimen des Landes Tirol körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt angetan wurde, können nun auf dieser gestärkten rechtlichen Basis ihre zivilrechtlichen Ansprüche gegen das Land Tirol geltend machen. Voraussetzung dafür ist die Unterbringung in einem der nachfolgenden Heime von 9. Mai 1945 bis 31. Dezember 1991, deren Träger das Land Tirol war:
- Landeserziehungsheim Kleinvolderberg
- Landeserziehungsheim für Mädchen Kramsach-Mariatal (bis 1971)
- Landessäuglings- und Kinderheim Arzl, „Schwyzerhüsli“ (von 1947 bis 1987)
- Landessäuglings- und Kinderheim Axams
- Landeserziehungsheim St. Martin - Schwaz
- Kinderbeobachtungsstation Dr. Nowak-Vogl (von 1954 bis 1987)
Als Kriterium zur Erfüllung dieses Gesetzes muss die im Heim erlittene Gewalt und der dadurch verursachte Schaden aufgrund rechtswidrigen Verhaltens von Bediensteten der jeweiligen Einrichtung durch einen schriftlichen Erfahrungsbericht glaubhaft gemacht werden.
Betroffene Personen, die bereits einen positiv beurteilten Entschädigungsantrag bei der Anlaufstelle für Opferschutz eingereicht haben, können die in diesem Verfahren vorgelegten Unterlagen zur Glaubhaftmachung heranziehen.
Einen Antrag auf Verjährungsverzicht können betroffene Personen vor oder nach einer Klage gegen das Land Tirol einbringen. Die Landesregierung ist dazu ermächtigt, einen Verzicht befristet zu erklären.
Der Antrag kann schriftlich über die Anlaufstelle für Opferschutz eingereicht werden. Für nähere Auskünfte steht den betroffenen Personen ebenfalls die Anlaufstelle für Opferschutz zur Verfügung.
Anlaufstelle für Opferschutz
6020 Innsbruck, Bozner Platz 5
Telefon: +43 512 508 2700
E-Mail: opferschutz@tirol.gv.at
Opfer von Gewalt in Fürsorgeeinrichtungen des Landes Tirol
Seit Frühjahr 2010 übernimmt Land Tirol die Verantwortung für Personen, die Gewalt in ehemaligen Erziehungseinrichtungen des Landes erfahren haben. Viele Betroffene haben sich seither gemeldet, um über ihre Erlebnisse in diesen Einrichtungen zu berichten.
Von der Tiroler Landesregierung wurde festgelegt, dass Entschädigungsansprüche auf Schmerzensgeld für glaubhaft gemachte Missbrauchsfälle in Landeseinrichtungen sowie in Einrichtungen der Heimerziehung Tirol geprüft werden. Eine eigens eingerichtete unabhängige Entschädigungskommission behandelt in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen diese Ansuchen.
Ebenso wurde beschlossen, dass die Kosten für psychotherapeutische Leistungen übernommen werden, wenn Betroffene ihre erlebten Missbrauchserfahrungen aufarbeiten möchten.
Bei der Zuerkennung finanzieller und therapeutischer Hilfeleistungen an Betroffene handelt es sich nicht um Schmerzensgeldzahlungen im juristischen Sinn, sondern um eine symbolische Geste der politischen Übernahme von Verantwortung.
Auch in der Frage, ob Jugendliche aus Tiroler Heimen unentgeltlich gearbeitet haben, nicht adäquat entlohnt wurden oder sozialversicherungsrechtliche Versäumnisse vorliegen, hat das Land Tirol höchstes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung. Nähere Informationen zu diesem Thema können dem Beiblatt "Nacherwerb verjährter Versicherungszeiten" entnommen werden.
Kommission "Martinsbühel" installiert
Aus aktuellem Anlass und angesichts des gesellschaftlichen und politischen Wunsches nach umfassender und vorbehaltloser Aufklärung zu den Vorfällen rund um das Mädchenheim Martinsbühel in Zirl wurde eine neue Kommission installiert, die mit 1.3.2019 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.
Der Fokus der Kommission liegt mit dem Mädchenheim Martinsbühel auf kirchlichen Einrichtungen. Die Kommission ersetzt nicht die bisherigen Anlaufstellen, die Betroffenen auch weiterhin zur Verfügung stehen.
Die Hauptaufgaben der neuen Kommission liegen in derRekonstruktion und Analyse historisch-struktureller Zusammenhänge, sowie in der Beantwortung der Frage nach Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen kirchlichen und staatlichen Stellen. Aus diesen Gründen ist die Kommission ausdrücklich zur Zusammenarbeit mit Betroffenen bereit und lädt ehemalige Opfer ein, sich bei der Kommission zu melden. Ohne die Einbindung der Erfahrungen und Perspektiven von ZeitzeugInnen kann die Kommission ihren Auftrag nicht erfüllen.
Mit der Kommission kann jederzeit Kontakt aufgenommen werden, und zwar über die Ombudsstellen der Kirche und des Landes Tirol.
Endbericht des Forschungsprojekts Studie zu Martinsbühel.
Kontakt:
Ombudsstelle der Diözese Innsbruck
6020 Innsbruck, Schöpfstraße 39/3
Telefon: +43 0676 87302700
ombudsstelle@dibk.at
Anlaufstelle für Opferschutz des Landes Tirol
6020 Innsbruck, Bozner Platz 5
Telefon: +43 512 508 2700
opferschutz@tirol.gv.at
Heimopferrente
Mit der Novelle des Heimopferrentengesetzes hat sich der Kreis jener Personen erweitert, die als Betroffene von Gewalt und Missbrauch Anspruch auf eine monatliche Rente von € 300 haben. Seit dem 1. Juli 2018 haben nicht nur Personen die in Kinder- und Jugendheimen oder in Pflegefamilien untergebracht waren, sondern künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenhäusern, psychiatrischen Einrichtungen, Heilanstalten oder in Kinderheimen von Gemeinden sowie in Einrichtungen privater Träger misshandelt wurden, die Möglichkeit einen Antrag auf Heimopferrente zu stellen.
Nähere Informationen zur Heimopferrente finden Sie in den nachstehenden Downloads:
Kontakt:
Anlaufstelle für Opferschutz
6020 Innsbruck, Bozner Platz 5
Telefon: +43 512 508 2700
opferschutz@tirol.gv.at
Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr
Missbrauch im Sport
Das Land Tirol nimmt alle Vorwürfe und Rückmeldungen im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch im Sport sehr ernst und tut alles, um sexuellen Übergriffen und Grenzüberschreitungen vorzubeugen.
Für Opfer von länger zurückliegenden Übergriffen in Landeseinrichtungen hat das Land Tirol eine Erstanlaufstelle für derartige Vorfälle eingerichtet. Ehemalige Internatsschülerinnen und -schüler der Ski-Mittelschule Neustift - ehemals Skihauptschule Neustift - sowie des Skigymnasiums Stams, die von sexualisierter Gewalt und sexuellen Übergriffen zu berichten haben, können sich bei folgendem Kontakt melden.
Kontakt:
Anlaufstelle für Opferschutz
6020 Innsbruck, Bozner Platz 5
Telefon: +43 512 508 2700
opferschutz@tirol.gv.at
Montag bis Freitag von 08.30 bis 12.30 Uhr
Broschüre:
Das bestehende Programm des Sportministeriums "Für Respekt und Sicherheit – Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport" steht allen Tiroler Vereinen zur Verfügung.
Zum Download der Broschüre: Homepage "100% Sport - Kompetenzzentrum für Chancengleichheit von Mann und Frau" *)
*) 100% Sport ist das Kompetenzzentrum für Chancengleichheit im Österreichischen Sport. Der Verein wurde vom Sportministerium eingerichtet, um Gender Mainstreaming im Österreichischen Sport umzusetzen.
Für Kinder und Jugendliche, die aktuell von sexualisierter Gewalt, sexuellen Übergriffen und Missbrauch betroffen sind, stehen folgende Hilfseinrichtungen zur Verfügung:
Kinder und Jugend GmbH
Die Kinder- und Jugend GmbH ist eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche, die sexuelle, körperliche und seelische Gewalt erlebt haben. Sie steht für Kinder und Jugendliche, die aktuell von sexualisierter Gewalt, sexuellen Übergriffen und Missbrauch betroffen sind, mit Beratung und Hilfe vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym als Ansprechpartner zu Verfügung.
Kontakt:
6020 Innsbruck, Museumstraße 11 (2. Stock)
Telefon: +43 512 58 37 57
innsbruck@kinderschutz-tirol.at
Kinder- und Jugendanwaltschaft
Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaft hilft vertraulich, kostenlos und anonym. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Tirol, die sich parteilich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen und die Durchsetzung ihrer Interessen einsetzt.
Kontakt:
6020 Innsbruck, Meraner Straße 5
Telefon: +43 512 508 3792
kija@tirol.gv.at
Bildungsdirektion Tirol - Kriseninterventionsstelle der Schulpsychologie
Kontakt:
Telefon: +43 512 9012-0
Homepage: www.krisenintervention.tsn.at