Diplomanerkennung
Anerkennung von Sekundarschulabschlüssen (Gleichwertigkeit von Diplomen)
Studierende, die sich an der Universität Luxemburg einschreiben möchten, müssen die Anerkennung ihres Sekundarschulabschlusses beantragen, nur wenn das Diplom nicht vom luxemburgischen Ministerium für Bildung ausgestellt wurde.
Wer ist betroffen?
• Alle Bewerber der folgenden Sekundarschulen in Luxemburg:
- International School (Internationales Abitur) – Ecole privée Grandjean – Internationale Schule St George’s – Lycée français du Luxembourg (Vauban) – Fräi-ëffentlech-Waldorfschoul Lëtzebuerg.
Diese Sekundarschulen folgen nicht dem offiziellen Lehrplan des luxemburgischen Bildungsministeriums.
• Alle Bewerber mit einem Sekundarschulabschluss einer Institution in einem der Unterzeichnerstaaten des Pariser Abkommens über die Anerkennung von Diplomen oder des Lissabon-Konvention über die Anerkennung von Diplomen.
• Alle Bewerber mit einem Sekundarschulabschluss aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Anerkennung von Hochschulabschlüssen (Registrierung im Zertifikatsregister)
Zur Vorbereitung auf die Einschreibung in einen Masterstudiengang an der Universität Luxemburg muss jeder Studierende, der nicht im Besitz eines Bachelorabschlusses ist, der mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten entspricht (gemäß dem Bologna-Qualifikationsrahmen), von einer Hochschuleinrichtung in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ausgestellt wurde, von den zuständigen Behörden dieses Staates anerkannt worden sein, wobei der Studierende über einen von denselben zuständigen Behörden anerkannte Bescheinigung verfügt und die Registrierung seines Diploms bei der Hochschulabteilung des vom Ministerium für Hochschulwesen und Forschung in Luxemburg geführten Zeugnisregisters beantragt.
Weitere Informationen über diesen Vorgang finden unter folgendem Link: