Veröffentlichungen im Rahmen der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung
Staatliche Beihilfen gelten grundsätzlich als unvereinbar mit dem EU-Binnenmarkt und müssen vor ihrer Gewährung bei der Kommission angemeldet und von dieser genehmigt werden. Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO) werden jedoch bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen, die darauf abzielen das Wirtschaftswachstum in Europa zu fördern, von der Anmeldungs- und Genehmigungspflicht bei der Kommission freigestellt.
Die Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung gilt für folgende Beihilfengruppen:
- Regionalbeihilfen
- Beihilfen für KMU in Form von Investitionsbeihilfen, Betriebsbeihilfen und Beihilfen zur Erschließung von KMU-Finanzierungen
- Umweltschutzbeihilfen
- Beihilfen für Forschung und Entwicklung sowie Innovation
- Ausbildungsbeihilfen
- Einstellungs- und Beschäftigungsbeihilfen für benachteiligte Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmer*innen mit Behinderungen
- Beihilfen zur Bewältigung der Folgen bestimmter Naturkatastrophen
- Sozialbeihilfen für die Beförderung von Einwohner*innen entlegener Gebiete
- Beihilfen für Breitbandinfrastrukturen
- Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes
- Beihilfen für Sportinfrastrukturen und multifunktionale Freizeitinfrastrukturen
- Beihilfen für lokale Infrastrukturen
Veröffentlichung gemäß Artikel 11 AGVO
Fördervereinbarung WIPARK Garagen GmbH
Die Abteilung Finanzwesen (MA 5) hat mit der WIPARK Garagen GmbH eine Fördervereinbarung zur Errichtung einer Park & Ride Anlage in Oberlaa, An der Kuhtrift, als U-Bahn-nahes Projekt der 4. Ausbauphase der Wiener U-Bahn abgeschlossen.
- Fördervereinbarung: 2 MB PDF
- Barrierefreie Version: Fördervereinbarung: 556 KB PDF
- Beschlussbogen: 328 KB PDF
- Barrierefreie Version: Beschlussbogen: 126 KB PDF
Michaela Schatz (Magistratsabteilung 5)
Kontaktformular