Pensionskasse der Rhätischen Bahn

Verzinsung der Sparguthaben mit 4.5%

Unsere Pensionskasse hat im Jahr 2024 eine sehr gute Performance erwirtschaftet. Der Stiftungsrat hat am 11. Dezember 2024 auf der Basis des provisorischen Abschlusses eine definitive Verzinsung der Sparguthaben von 4.5% für das Jahr 2024 beschlossen. Die aktiv Versicherten unserer Pensionskasse kommen somit auch im Jahr 2024 in den Genuss einer attraktiven Verzinsung ihrer Altersguthaben.

Die Verzinsung der Altersguthaben ist ein wichtiges Element der beruflichen Vorsorge. Zins und Zinseszins auf den Altersguthaben sorgen dafür, dass die Versicherten bei der Pensionierung mehr Kapital für die Altersleistung zur Verfügung haben. Unsere Kasse hat in der Vergangenheit die Altersguthaben bedeutend besser verzinst als der BVG-Mindestzins.

Die aktiv Versicherten haben seit 2020 eine durchschnittliche Verzinsung von 3.05% pro Jahr erhalten.

Wird ein Altersguthaben von CHF 600'000 mit 4.5% verzinst, entspricht dies einer Verzinsung von CHF 27'000.

Reglementsanpassung 2025
Per 1. Januar 2025 wird die Ehegattenrente von heute 60% auf 2/3 der Alters- bzw. Invalidenrente erhöht. Die Ehegattenrenten, welche seit 1. Januar 2022 mit 60% angesetzt wurden, werden rückwirkend auf 2/3 der Alters- bzw. Invalidenrente angepasst und ausbezahlt. Die entsprechenden Reglementsanpassungen sind in Bearbeitung und werden anfangs 2025 auf unserer Homepage publiziert.

 

 

Informationsveranstaltung der Pensionskasse

Die Pensionskasse führte am 26. November 2024 in Chur und am 28. November 2024 in Samedan die tratitionellen Informationsveranstaltungen durch. Der Schwerpunkt der Information lag auf diesen Punkten:

  1. Sozialversicherungen in der Schweiz
  2. Schweizer Pensionskassen im Vergleich
  3. Finanzielle Situation der Pensionskasse der RhB

Die Veranstaltungen waren ein grosser Erfolg und der Austauch mit den Versicherten sehr wertvoll. Für alle, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, besteht die Möglichkeit, die Unterlagen hier nachzulesen.

13. Monatsrente

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom Juni 2024 beschlossen, allen Rentenbeziehenden einmalig, das heisst nicht wiederkehrend eine 13. Monatsrente auszubezahlen. Diese ausserordentliche 13. Monatsrente kommt allen Versicherten zugute, die im Juni 2024 eine Rente beziehen. Die Zusatzrente wird mit der Rentenzahlung im August 2024 ausgerichtet.

Mit dieser zusätzlichen, einmalig ausgerichteten Monatsrente möchten wir dank unserer aktuellen Vermögenslage ein starkes Signal setzen: Unsere Pensionskasse steht finanziell äusserst solide da und alle Versicherten sollen von dieser guten Ausgangslage profitieren können – auch unsere Rentenbeziehenden.

Rechtsform und Zweck

Die Pensionskasse der Rhätischen Bahn, nachfolgend Kasse genannt, ist eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Zivilgesetzbuches (ZGB), Art. 331 des Obligationenrechts (OR) sowie Art. 48 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
 
Die Kasse bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Rhätischen Bahn AG (RhB) und der angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss eines Arbeitgebers erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung.
 
Die Kasse kann über die gesetzlichen Mindestleistungen (obligatorische Vorsorge) hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.
 
Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Kasse Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte zu sein hat.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Rhätischen Bahn setzt sich paritätisch aus je vier Vertretern des Arbeitgebers und der versicherten Arbeitnehmer zusammen. Die vier Sitze der Arbeitnehmervertretung stehen den einzelnen Arbeitnehmergruppierungen wie folgt zu:

  • zwei Sitze den im Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband (SEV) organisierten Arbeitnehmern;
  • ein Sitz den im transfair, dem Personalverband für den Service Public organisierten Arbeitnehmern;
  • ein Sitz den nicht im SEV und nicht bei transfair organisierten Arbeitnehmern.

Organigramm

Organigramm Pensionskasse

 

Unser Angebot

Die Pensionskasse richtet ihre Beratung auf Ihre individuelle Situation aus und ermöglicht damit, die Finanzierung Ihres Eigenheimes auf ein sicheres Fundament zu stellen. Wir beraten Sie mit dem Ziel, die optimale Balance zwischen Ihren persönlichen Wünschen, dem aktuellen Zinsumfeld und Ihrer finanziellen Ausgangslage zu finden. Nicht in jedem Fall ist die günstigste Hypothek die beste Wahl. Wichtig ist, dass wir für Sie langfristig eine optimale Lösung finden. Deshalb nehmen wir uns gerne Zeit, Ihnen genau zuzuhören und unser Angebot über die mögliche Belehnung und Tragbarkeit des Objektes zu erklären.

Zahlungssystem
Einmalig ist unser Zahlungssystem. Sie können Ihre Annuität ( Zins und Amortisation der Hypothek) in monatlichen Tranchen direkt vom Lohn der RhB bzw. von der Rente der Pensionskasse abziehen und auf Ihr Hypothekarkonto gutschreiben lassen. Auf den monatlichen Zahlungen gewähren wir Ihnen eine Zinsgutschrift, die als zusätzliche Amortisation der Hypothek verwendet wird.

Bearbeitungsgebühren
Wir belasten Ihnen keine Bearbeitungsgebühren. Dies im Gegensatz zu verschiedenen Bankinstitutionen, die für ihre Dienstleistungen beim Abschluss eines Neugeschäftes bis zu CHF 250 verrechnen. Im Falle eines Wechsels zur Pensionskasse übernehmen wir die Grundbuchgebühren des Gläubigerwechsels. 

Festhypothek – Stabile Verhältnisse

Wenn Sie möchten, dass Ihre Belastung über eine bestimmte Zeit immer gleich bleibt, ist in diesem Fall die Festhypothek die geeignete Finanzierungsart für Ihre Liegenschaft. Die Laufzeit Ihrer Festhypothek wählen Sie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen aus. Zur Wahl stehen Laufzeiten zwischen 1 und 10 Jahren. Zinssatz und Laufzeit werden beim Vertragsabschluss fixiert. Festhypotheken werden ab CHF 50'000 angeboten.
 
Die Festhypothek ist besonders attraktiv, wenn das allgemeine Zinsniveau während der Vertragsdauer steigt. Dies bedeutet umgekehrt aber auch, dass Sie bei fallenden Zinsen mit der Festhypothek gebunden bleiben. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann die Festhypothek durch eine neue abgelöst werden oder sie wird als variable Hypothek zum aktuellen Zinssatz weitergeführt.
 
Unsere Konditionen
Zinssätze für Festhypotheken per  17. Dezember 2024

Laufzeit Zinssatz
1 Jahr 1.17%
2 Jahre 1.17%
3 Jahre 1.18%
4 Jahr 1.23%
5 Jahre 1.27%
6 Jahre 1.32%
7 Jahre 1.36%
8 Jahre 1.40%
9 Jahre 1.44%
10 Jahre 1.49%

Variable Hypothek – Beweglich bleiben

Die variable Hypothek ist zur mittel- bis langfristigen Finanzierung von Wohnliegenschaften gedacht. Der Zinssatz passt sich den jeweiligen Verhältnissen am Kapitalmarkt an und kann sowohl steigen als auch sinken. Die Zinssatzänderungen der Pensionskasse erfolgen jeweils im Gleichschritt mit der Graubündner Kantonalbank. Die variable Hypothek hat keine fixe Laufzeit und ist auf sechs Monate kündbar. Dieses Finanzierungsmodell ist deshalb so beliebt, weil damit die grösstmöglichste Flexibilität besteht.

Unsere Konditionen
Zur Zeit verrechnet unsere Kasse folgende Zinssätze:

Für Mitarbeiter der Rhätischen Bahn oder Rentenbezüger der Pensionskasse:
1. Hypothek2.50%
Für Dritte:
1. Hypothek2.75%

Kontakt

Wünschen Sie weitere Auskünfte oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Herr Christian Bundi beantwortet gerne Ihre Fragen:

Telefon: +41 81 288 63 78
E-Mail: christian.bundi(at)rhb.ch

Information

Die Pensionskasse informiert

Informationsschreiben 2024

Unsere Pensionskasse informiert die Versicherten mit diesem Informationsschreiben über die Aktivitäten im Jahr 2024.

Informationsveranstaltung Pensionskasse 2024

Die Präsentation der Informationsveranstaltung vom 26. November 2024 in Chur und vom 28. November 2024 in Samedan kann hier nachgelesen werden.

13. Monatsrente

Der Stiftungsrat hat an seiner Sitzung vom Juni 2024 beschlossen, allen Rentenbeziehenden einmalig, das heisst nicht wiederkehrend eine 13. Monatsrente auszubezahlen. Diese ausserordentliche 13. Monatsrente kommt allen Versicherten zugute, die im Juni 2024 eine Rente beziehen. Die Zusatzzahlung wird mit der Rentenzahlung im August 2024 ausgerichtet.

Mit dieser zusätzlichen, einmalig ausgerichteten Monatsrente möchten wir dank unserer aktuellen Vermögenslage ein starkes Signal setzen: Unsere Pensionskasse steht finanziell äusserst solide da und alle Versicherten sollen von dieser guten Ausgangslage profitieren können – auch unsere Rentenbeziehenden.

Geschäftsbericht 2023

Die konjunkturellen Bremsspuren der stark gestiegenen Zinsen machten sich im Jahr 2023 in den Industrieländern immer deutlicher bemerkbar. Mit Blick auf die drastischen Zinserhöhungen kam dies nicht unerwartet – viele Regierungen, Privathaushalte und Unternehmen wurden von der Geschwindigkeit und vom Ausmass der Zinswende überrascht.

Trotz diesen Herausforderungen kam ein ausgezeichnetes letztes Quartal 2023 und insgesamt ein gutes Jahresergebnis an den Finanzmärkten zustande. Im Jahresverlauf waren die Aktien- und vor allem die Obligationenmärkte mit hohen Schwankungen konfrontiert. Die markanten Zinserhöhungen der Notenbanken zur Bekämpfung der hohen Inflationsraten führten bei den Anleihen zu vorübergehend deutlich höheren Renditen. Dadurch büssten die wichtigsten Aktienmärkte bis Ende Oktober einen Grossteil der bis dato aufgelaufenen Kursgewinne wieder ein. Weil sich die Teuerungsraten zwar langsam, aber doch stetig zurückbildeten, keimten ab November Hoffnungen auf eine weniger restriktive Geldpolitik auf. Die Erwartung von stärkeren Zinssenkungen durch die Zentralbanken im nächsten Jahr führte innert kürzester Zeit zu einem massiven Renditerückgang an den Obligationenmärkten und löste gleichzeitig ein starkes Rally an den globalen Aktienmärkten aus. Die wichtigsten Indizes lagen per Ende 2023 in der Nähe oder sogar über den historischen Höchstständen.

Per 31. Dezember 2023 lagen unsere Vermögenserträge bei 5.4 % und damit um 0.14 % höher als die Vergleichsgruppe des UBS-Pensionskassenvergleiches. Das Vermögen belief sich per Ende Dezember auf 850 Mio. Franken (Vorjahr: 808 Mio. Franken). Der Deckungsgrad nahm um 4.7 % auf 118.7 % zu (Ende 2022: 114.0 %).

Dank der Vermögenserträge und des guten Deckungsgrades konnten wir die Vorsorgekapitalien der Aktivversicherten im Jahr 2023 mit 3.0 % verzinsen. Die Zusatzverzinsung gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz von 1.0 % wirkt sich direkt auf die Altersleistungen der Versicherten aus.

Im Jahr 2023 durften wir einen neuen Leistungsplan für Personen mit körperlich belastenden Tätigkeiten bei der Rhätischen Bahn AG einführen. Diese Personen können wahlweise vorzeitig in Pension gehen und dabei eine Überbrückungsrente beziehen oder bis zum Referenzalter 65 arbeiten. Im letzteren Fall erhalten die Mitarbeiter von der Rhätischen Bahn AG eine zusätzliche, monatliche Vergütung.

Der Sicherheit und der Bearbeitung der sensiblen Daten bei der Pensionskasse wird grosse Beachtung geschenkt. Wir haben diesbezüglich im Jahr 2023 ein neues Bearbeitungsreglement verabschiedet, bei denen alle Prozesse, die Bearbeitung der Daten und die Sicherung geregelt wird.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2023.

Nachhaltigkeitsstrategie Immobilien

Der Betrieb der bestehenden Immobilien verursachen 2021 rund 26% der CO2-Emissionen der Schweiz, davon stammen 18% aus dem Betrieb von Wohnliegenschaften. Dank Gebäudesanierungen, insbesondere dank der Substitution von Öl- und Gasheizungen durch fossilfreie Heizsysteme, werden die Treibhausgasemissionen von Gebäuden laufend reduziert. 2021 wurden aber immer noch 58% der Schweizer Wohngebäude fossil beheizt, auch wenn in neuen Wohnbauten kaum mehr fossile Wärmeerzeuger eingebaut werden, sondern primär Wärmepumpen oder Fernwärmesysteme.

Auch der Bau und die Sanierung von Gebäuden verursacht bedeutende CO2-Emissionen. Die Senkung dieser sogenannten grauen Emissionen stellt eine grosse Herausforderung dar. Sie ist aber notwendig zur Erreichung des von der Schweiz formulierten Netto-Null-Ziels, das besagt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstossen soll, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden. Neben dem Gebäudepark sind Verkehr und Industrie die grössten Treibhausgasverursacher.

Der Effekt der Reduktion der CO2-Emmissionen bei den Immobilien ist deshalb bei den Heizsystemen und Verbesserungen der Dämmung bei den Liegenschaften am grössten. Unsere Pensionskasse konzentriert sich deshalb primär auf eine Reduktion des CO2-Ausstosses bei den eigenen Liegenschaften.

Die Nachhaltigkeitsstrategie bei den direkten Immobilien der Pensionskasse sieht folgende Realisierungsschritte vor:

  1. Sobald die Heizung einer Liegenschaft ersetzt werden muss, erfolgt eine Prüfung, ob fossilfreie Heizsysteme möglich, effizient und unter vertretbaren Kosten realisierbar sind.
  2. Wenn möglich wird beim Ersatz auf neue Heizsysteme mit tiefer CO2-Emissison umgestellt.
  3. Die Verbesserung der Wärmedämmung wird bei jeder Sanierung geprüft, dabei wird auch das Heizsystem berücksichtigt.
  4. Neubauten müssen eine tiefe CO2-Emission ausweisen.

Generell wird bei jedem Heizungsersatz oder einer Sanierung bei den Liegenschaften die Reduktion der CO2-Emissionen Beachtung geschenkt.

Der Einsatz von Solaranlagen wird realisiert, falls dies die Lage der Liegenschaft zulässt und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

Zusatzverzinsung von 0.75%

Wir haben Mitte Dezember 2023 informiert, dass wir das Vorsorgekapital der Aktivversicherten der Pensionskasse mit 2.25% verzinsen werden.

Nach diesem Zinsentscheid entwickelten sich die Finanzmärkte bis gegen Ende Jahr 2023 sehr positiv, sodass sich der Deckungsgrad unserer Kasse weiter verbesserte. Der Risikoverlauf bei den Rentnern verlief zudem besser als erwartet, sodass das Vorsorgekapital der Rentner tiefer bewertet werden konnte.

Aufgrund all dieser Faktoren hat der Stiftungsrat entschieden, den Aktivversicherten nachträglich eine weitere Zusatzverzinsung von 0.75% zu gewähren. Wir verzinsen somit das Vorsorgekapital der Aktivversicherten im Jahr 2023 mit 3.0%.

Die Verzinsung des Vorsorgekapitals wirkt sich auf die Höhe der Altersleistung aus. Wird ein Sparguthaben von CHF 400'000 mit dem BVG-Mindestzins von 1% verzinst, resultiert ein jährlicher Zinsertrag von CHF 4'000. Wird jedoch ein Zinssatz von 3% angewendet, erhöht sich das Vorsorgekapital dank des höheren Zinssatzes um CHF 12'000.

Allen Versicherten, welche im Dezember 2023, Januar 2024 und Februar 2024 bei unserer Kasse ausgetreten sind, werden wir diese weitere Zusatzverzinsung von 0.75% nachträglich vergüten.

Die gute Verzinsung in der Vergangenheit trägt wesentlich dazu bei, dass die Versicherten eine sehr gute Altersvorsorge bei unserer Pensionskasse geniessen dürfen.

Informationsveranstaltung

Die Präsentation der Informationsveranstaltung der Pensionskasse 2023 kann hier heruntergeladen werden.

Datenschutz Pensionskasse

Die Pensionskasse der RhB beschafft und bearbeitet als Verantwortliche Personendaten im Sinne des schweizerischen Datenschutzrechts. Wir halten uns dabei an die Vorgaben des schweizerischen Datenschutzrechts. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Dokumente neu erstellt oder überarbeitet:

1. Neues Bearbeitungsreglement für automatisierte Bearbeitungen

2. Angepasstes Organisationsreglement

3. Datenschutzerklärung für versicherte Personen

Im neuen Bearbeitungsreglement und der Datenschutzerklärung für versicherte Persoenn  informieren wir Sie darüber, welche Personendaten über Sie erhoben und bearbeitet werden, für welche Zwecke diese Personendaten genutzt werden, und an wen sie gegebenenfalls weitergegeben werden. Für Fragen oder Rückmeldungen betreffend dem Datenschutz steht neu der Datenschutzbeauftragte der Pensionskasse der RhB zur Verfügung. 

Neuer Vorsorgeplan für Funktionen mit körperlich belastenden Tätigkeiten

Die Pensionskasse führt per 1. April 2023 einen neuen Vorsorgeplan für Funktionen bei der Rhätischen Bahn AG mit körperlich belastenden Tätigkeiten ein. Diese Mitarbeiter profitieren von folgenden neuen Leistungen:

  1. Wahl einer vorzeitigen Pensionierung ab Alter 62 bis Alter 65
    Die Rhätische Bahn finanziert eine Überbrückungsrente bis maximal CHF 2'450 pro Monat
    Die Überbrückungsrente ist abhängig von Pensionierungsalter, Dienstjahre und dem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad der letzten 10 Jahre
  2. Zusätzlicher Sparbeitrag der Rhätischen Bahn AG ab Alter 63 bis Alter 65
    Wenn ab Alter 63 keine Überbrückungsrente bezogen wird, bezahlt die Rhätische Bahn monatlich CHF 1'000 zusätzliche Sparbeiträge für den Mitarbeiter
    Die zusätzlichen Sparbeiträge sind abhängig vom Beschäftigungsgrad
    Das zusätzliche Sparkapital kann bei der Pensionierung in Kapital- oder Rentenform bezogen werden.

Diese wesentliche Leistungsverbesserung wird per 1. April 2023 gewährt. 

Anpassung Umwandlungssatz mit Ausgleichsmassnahmen 2022

Der Stiftungsrat hat beschlossen, den Umwandlungssatz zur Bestimmung der Leistungen bei Pensionierung im Alter 65 ab dem Jahr 2022 schrittweise von 5.1% auf 4.57% zu senken. Damit die Höhe der Altersrente garantiert werden kann, werden Einlagen von CHF 42.5 Mio. den Versicherten gutgeschrieben. Die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden um je 0.6% erhöht, die anwartschaftliche Ehegattenrente ab 2022 von 2/3 auf 60 % der Alters- bzw. Invalidenrente begrenzt.

Bereits laufende Rentenzahlungen sind von den Anpassungen nicht betroffen.

Alle wichtigen Änderungen finden Sie im Geschäftsbericht 2020

Umwandlungssätze

Umwandlungssätze ab 01.01.2021

 

Einmalige Einlage

Einlage Pensionskasse 2022

 

Beiträge ab 2022

Pensionskassenbeiträge ab 2022

 

Wahrnehmung der Stimmrechte

Sofern Pensionskassen Schweizer Aktien besitzen, müssen sie ihr Abstimmungsverhalten offen legen. Wir veröffentlichen unser Abstimmungsverhalten periodisch auf der Homepage.

Seit 2022 investiert unsere Pensionskasse nun noch in passive Anlagegefässe und in Anlagestiftungen. Deshalb verzichtet die Pensionskasse ab 2023 auf die Publikation des Abstimmungsverhaltes bei den Anlagestiftungen.

Kennzahlen

Reglemente und Formulare

Reglemente

Anlagereglement

Anlagereglement 2022

 

Bearbeitungsreglement

Bearbeitungsreglement

Datenschutzerklärung für Versicherte Personen

Datenschutzerklärung

Kommunikationskonzept

Kommunikationskonzept

 

Organisationsreglement

Organisationsreglement

Rückstellungsreglement

Rückstellungsreglement

Stiftungsurkunde

Stiftungsurkunde

 

Teilliquidationsreglement

Teilliquidationsreglement

 

Vorsorgereglement

Vorsorgereglement 2024

Kurzform Vorsorgereglement 2024

 

 

 

 

 

 

Wahlreglement

Wahlreglement

 

 

Nachhaltigkeitsstrategie Immobilien

Der Betrieb der bestehenden Immobilien verursachen 2021 rund 26% der CO2-Emissionen der Schweiz, davon stammen 18% aus dem Betrieb von Wohnliegenschaften. Dank Gebäudesanierungen, insbesondere dank der Substitution von Öl- und Gasheizungen durch fossilfreie Heizsysteme, werden die Treibhausgasemissionen von Gebäuden laufend reduziert. 2021 wurden aber immer noch 58% der Schweizer Wohngebäude fossil beheizt, auch wenn in neuen Wohnbauten kaum mehr fossile Wärmeerzeuger eingebaut werden, sondern primär Wärmepumpen oder Fernwärmesysteme.

Auch der Bau und die Sanierung von Gebäuden verursacht bedeutende CO2-Emissionen. Die Senkung dieser sogenannten grauen Emissionen stellt eine grosse Herausforderung dar. Sie ist aber notwendig zur Erreichung des von der Schweiz formulierten Netto-Null-Ziels, das besagt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausstossen soll, als durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden. Neben dem Gebäudepark sind Verkehr und Industrie die grössten Treibhausgasverursacher.

Der Effekt der Reduktion der CO2-Emmissionen bei den Immobilien ist deshalb bei den Heizsystemen und Verbesserungen der Dämmung bei den Liegenschaften am grössten. Unsere Pensionskasse konzentriert sich deshalb primär auf eine Reduktion des CO2-Ausstosses bei den eigenen Liegenschaften.

Die Nachhaltigkeitsstrategie bei den direkten Immobilien der Pensionskasse sieht folgende Realisierungsschritte vor:

  1. Sobald die Heizung einer Liegenschaft ersetzt werden muss, erfolgt eine Prüfung, ob fossilfreie Heizsysteme möglich, effizient und unter vertretbaren Kosten realisierbar sind.
  2. Wenn möglich wird beim Ersatz auf neue Heizsysteme mit tiefer CO2-Emissison umgestellt.
  3. Die Verbesserung der Wärmedämmung wird bei jeder Sanierung geprüft, dabei wird auch das Heizsystem berücksichtigt.
  4. Neubauten müssen eine tiefe CO2-Emission ausweisen.

Generell wird bei jedem Heizungsersatz oder einer Sanierung bei den Liegenschaften die Reduktion der CO2-Emissionen Beachtung geschenkt.

Der Einsatz von Solaranlagen wird realisiert, falls dies die Lage der Liegenschaft zulässt und die Wirtschaftlichkeit gegeben ist.

 

Erklärvideos zur beruflichen Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist sehr vielfältig und komplex. Anhand von Erklärvideos des Schweizer Pensionskassenverbandes ASIP werden verschiede Bereiche mit einem kurzem Videos einfach und verständlich erklärt.

Die Videos werden über den Youtub Kanal des Schweizer Pensionskassenverbandes ASIP zur Verfügung gestellt. Es werden unter anderem folgende Themen behandelt:

  • BVG21 Reform
  • Verzinsung der Altersguthaben
  • Pensionskassenbeitrag
  • Generation Z und AHV, Pensionskasse und freiwillige Vorsorge
  • Stellschrauben bei der Pensionskasse
  • Koordinationsabzug
  • Kapital- oder Rentenbezug